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1 (1890)
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Urkunden und bekennen hiermit: Nachdem die zur gütlichenAusgleichung der von geraumer Zeit her, zwischen Unserm Herzog-thum Grülich dann der Reichs Stadt Aachen, tlieils über den Sinnund Verstand des in dem Jahr 1660. abgeschlossenen Vertrags,tlieils über die Grenzen Unserer Gülichischer Majorey-Gerecht-samen in der Stadt und Reich Aachen entstandenen verschiedenenIrrungen, von den durch absonders hierum geziemend angegangeneKuhr-Brandenburg- und Herzoglich-Lothringische hohe Mediations-Höfe eigens zu ernennen beliebten bevollmächtigten Commissarien,nach mehrfiiltig gepflogenen Unterhandlungen, vorbehaltlichreciproquer Ratification, verabredete Punkten in vorstehendenförmlichen Recess gebracht, worden;

Dass Wir sohin vorstehenden Inhalt durchaus vollständigKraft dieses gnädigst genehmigen und ratificiren; thuen auchsolches hiermit und dergestalt, wornach sämtlich Unsere Behördenzur Gelebung und Nachachtung desselben gänzlicher Vorschrift,ernstlich angewiesen werden sollen. Zu Urkund dessen habenWir diese Bestätigungs-Ausfertigung Höchsthändig unterschrieben,und Unser geheimen Kanzley Insiegel anhängen lassen. Mannheimden 23. Junii 1777.

Carl Theod. Churfürst.

Vt. V. Beckers Freyherr

von Westerstetten mit Pphe.

Ad Mandatum SerenissimiDomini Electoris propriumG. G. Dumhoff mit Pphe.

Z w e e t e r Neben-Vertragvom Jahr 1660.

Von Gottes Gnaden Wir Philipp Wilhelm Pfalzgraf beyRhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog tc. }C.

Und Wir Bürgermeister, Schöffen und Rath des KöniglichenStuhls und Stadt Aachen bekennen hiemit für Uns, Unsere Erbenund Nachkömmlinge : Demnach durch die Gnade Gottes des All-mächtigen die von vielen Jahren her zwischen Unseren beyderseitsVorfahren, wegen Unserer, des Herzogs, Vogtey und Majorey inder Stadt und Reich Aachen und anderer nachbarlichen Irrungen,geschwebte Differenzen, mehrern Inhalts jetzt aufgerichteter Ver-gleichen, beygelegt, und dadurch ein aufrichtig gutes nachbarlichesVertrauen gepflanzet; dass Wir aus solchem Vertrauen, guterNachbarschaft und hergebrachter Schutz- und Schirms-Anverwandt-schaft festiglich beysammen stehen, einander treulich meinen,