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1 (1890)
Entstehung
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359
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35!)

beede Theile sich nicht vergleichen können) geschlossen und er-richtet worden ; so soll auch dieser Neben-Vertrag dergestalt an-gesehen und gehalten werden, als ob selbiger in gegenwärtigemHaupt-Vertrag wirklich eingerückt und befindlich wäre.

§• 47.

Endlich wollen beede Theile tiber diesen Vergleich dieKayserliche allerhöchste Bestätigung und Confirmation unverzüglichallerunterthänigst nachsuchen, unterdessen aber alle Punkte des-selben nichts destoweniger unverbrüchlich halten und erfüllen,als ob selbige Confirmation bereits erfolgt wäre.

§. 48.

Zu Urkund der Wahrheit ist dieser Vergleich gedoppeltschriftlich verfasset, gleichlautend aufgerichtet, von beeden Theilenunterzeichnet, besiegelt und gegen einander ausgewechselt worden ;und soll solcher Vergleich als ein ewiger unverbrüchlicher Vertragvon Uns, Kuhrfürst von der Pfalz als Herzog zu Gülich, UnserenErben, Nachkommen und Regierungs-Naehfolgern beobachtet undgehalten, und auch von Bürgermeister und Rath der Stadt Aachenzu ewigen Zeiten unverbrüchlich beobachtet und gehalten werden.

Auf vorstehende Art und Weise ist gegenwärtiger Vergleichvon Uns beyderseitigen Bevollmächtigten unter dem heutigen Dato,in Kraft unserer Vollmachten, verbindlichst geschlossen und ge-fertiget worden, und versprechen Wir binnen längstens sechsWochen die Ratification von Ihro Kuhrfürstlichen Durchlaucht vonder Pfalz, meinem gnädigsten Herrn, Ich Freyherr von Ritter,und von Bürgermeister und Rath der Stadt Aachen Ich Bürger-meister Dauven hieselbst beyzubringen und zu Händen der^hoch-ansehnlichen^Subdelegations-Räthen zu lieferen. J3o geschehenWienn den lO.ten April 1777.

(L. S.) Joseph Freyherr von Rittermit Pphe.

(L. S.) Stephanus Dominicus Dauvenmit Pphe.

R a t i f i c a"t i o n s - U r Iquln d edes vorstehenden Vergleichs vom Jahr 1777.

Wir^Carl Theodor von Gottes Gnaden Pfalzgraf bey Rhein,des heiligen Römischen Reichs Erz-Schatzmeister und Kuhrfürst,in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog, Fürst zu Mörs,Marquis zu Bergen op Zoom, Graf zu Veldenz, Sponheim, derMark und Ravensberg, Herr zu Ravenstein K. K.