sonstiger nicht lehenvührigen Sachen auf jenenwie auf anderen Städtischen Lehen, in gleicherMass und Ordnung, wie bey dem Haupt-Vertragzu erfinden, unbestritten verbleiben sollen.
§. 44.
Und so wie eine general Amnestie die Grundlage eines jedenVergleichs seyn nrass, so versprechen Wir Kuhrfiirst von der Pfalzals Herzog zu Gtilich gnädigst, dass Wir alle noch etwa gegenBürgermeister und Rath vorhandene Beschwerden, deren in diesemVertrag nicht gedacht seyn möchte, als völlig abgethan und be-seitiget, auch alles Vergangene in ewiges Vergessen gestellet, auchals nicht geschehen ansehen= auch ins besonder wegen des Lom-bards, Malzweiher oder sonst ex quocunque Titulo irgend eineForderung oder Schaden-Erstattung gegen Bürgermeister und Rath,der Stadt Aachen niemals und zu keiner Zeit machen wollen; wieWir dann solchem allen auf das Feyerlichste und Rechtsbestäudigstemit gutem Wissen und Vorbedacht entsagen, und Uns allein blossdiejenigen Punkte vorbehalten, welche in Gegenwärtigem ausdrück-lich ausgenommen sind:
Dagegen versprechen Wir Bürgermeister und Rath derStadt Aachen hierdurch feyerlichst, dass unserer Seits ebenfallsalle erhobene und in diesem Vertrag etwa nicht gedachte Be-schwerden als völlig abgethan und beseitiget angesehen, auch insbesonder wegen des Anno 1769. militärischen Ueberzugs, des ver-weigerten Frucliten-Transits oder sonst ex quocunque Titulo nie-mals eine Forderung oder Schaden-Erstattung gegen lliro Kuhrfürst-liche Durchlaucht, als Herzog zu Gülich, zu ewigen Zeiten ge-macht werden soll.
§• 45.
Uebrigens^ sollen alle vor und nach der von KayserlicherMajestät an die Durchlauchtigsten Herren Herzoge zu Gülich über-tragenen Vogtey und Majorey zwischen Höchst-Denenselben undder Reichsstadt Aachen errichteten Verträge oder Neben-Verträge,und vornehmlich derjenige von Anno 1660., welcher bey Errich-tung des gegenwärtigen sub Authoritate & vi Commissionis Ca3-sarese angegangenen Vergleichs zum Grund gelegt ist, in so weitsolche nicht durch diesen Vergleich abgeändert worden, so ange-sehen werden, als wenn selbige von Wort zu Wort diesem Ver-gleich eingerückt und bestätiget worden wären.
§• 46.
Als auch unterm heutigen Dato ein fernerweiter Neben-Vertrag über diejenigen Punkte (in Ansehung deren Qualifieationund ob solche zu den schon vorhandenen Verträgen geeignet sind,