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gesuchet, erworben und ausgebracht, wie weniger nicht durchbeyderseits Anwalden dem hochlöblichen Kayserlichen Kammer-Gericht derselbige notificiret, und auf alle dieserthalben daselbsteingeführten Processe und Rechtsfertigungen, und was denenselbenanklebt, verziehen, unterdessen aber von nun an desto wenigernicht in allem verglichener massen beständig und aufrichtig ge-halten, und demselbigen festiglich nachgelebet werden soll.
§. 5.
Zu Urkund der Wahrheit ist dieser Vergleich gedoppeltschriftlich verfasset, gleichlautend aufgerichtet und mit Unserm,Herzogs zu Giilich obgemeldt, für Uns, Unsere Erben und Nach-folgere, desgleichen mit Unserm, Bürgermeister, Schöffen und Rathdes Königlichen Stuhls und Stadt Aachen, für Uns und UnsereNachkommen hierunten anhangendem Fürstlichen und der StadtAachen Insiegeln bekräftiget, dereu einen Wir Herzog zu Giilichund den andern Wir Bürgermeister, Schöffen und Rath zu Aachenzu Uns genommen und behalten. Geschehen Giilich den acht undzwanzigsten Tag Aprilis ein tausend sechs hundert sechzig.
An der Urschrift hängt des Durchlauchtigsten Herzogs zuGiilich in rothem Wachs ausgedrucktes Insiegel in einer hölzernKapsel an einer schwarz-gelben seidenen Schnur.
Erster Neben-Vertragvom Jahr 1660.
Von Gottes Gnaden Wir Philipp Wilhelm Pfalzgraf beyRhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve lind Berg Herzog, Graf zuVeldenz, Sponheim, der Mark, Ravensberg und Mors, Herr zuRavenstein etc.
Und Wir Bürgermeister, Schöffen und Rath des KöniglichenStuhls und Stadt Aachen bekennen in Kraft dieses für Uns, UnsereErben und Nachkömmlinge: Als hiebevor eine gute Zeit von Jahrenzwischen Uns und Unseren Vorfahren von wegen des Jagens undFischens im Bezirk der Stadt und Reich Aach, dergleichen der vierte-halb Höfe bey der Weiden inner der Landwehr, etlicher curmedigen(kührmiethigen) Güter und der Forst-Höfe in gemeldetem ReichAachen gelegen, und zu Unserm, Herzog zu Gülich, Haus und AmtWilhelmstein, als Unsere Lehen und zu Unserer Wildbahn respectivegehörig,und dann von wegen des Reichs-Waldes und der Atsch unddarinn erfundener und erfindlicher Kohl- und Bergwerken verschiedeneIrrungen erhoben, daraus auch etliche Rechtsfertigungen entstanden,