Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
329
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Untersuchung und sonst darauf gegangenenKosten in Zukunft nie vorzuenthalten.

Ratione Prseteriti und sonderlich wegen derin den Jahren 1765. und 1766. gehaltenen Besich-tigungen soll alles auf sich beruhen und in Ver-gessenheit gestellet werden.

Artieulus XIII.

Vom Grass- und Pforten-Gebot.

§. 1.

Zum dreyzehenten: Nachdem Bürgermeister und Rath vonAlters ihre Bürgere und Reichs Unterthanen von wegen ihres Un-gehorsams, gegen Ihnen Bürgermeister und Rath begangen, undgemeiner bürgerlichen Uebertretungen auf der Stadt Aachen Pfortenund in das Gras-Haus (dieselbige dadurch zum gebührlichen Ge-horsam und nach Gelegenheit der Sachen zum ziemlichen Abtragzu bringen) durch ihre Raths-Diener zu gebieten gehabt, soll sol-ches Gras- und Pforten-Gebot Bürgermeister und Rath, doch alleinüber berührte Bürgere und Untersassen, zu gebrauchen verbleiben.

§• 2.

Und was also von denjenigen (so auf die Pforten oder indas Gras-Haus geboten) für Abtrüge eingenommen, sollen zu ge-meinem Nutzen und Besserung der Stadt Aachen von Bürger-meister und Rath allein angelegt werden.

Ad Articulum XIII.

Ad §. 1. § ' 26 '

Besohwerae GuUchiSChC 77 le Nachdem Wir Herzog zu Giilieh Uns gnä-

*>etr. digst, gefallen lassen wollen, dass Bürgermeister

dass Bürgermeister mit ° °

Kammer-Executionen voran und Rath das Recht der so genannten Kammer-

fahron, Bürgere und Frem- . . TT . -

doli in Brächten erklären, Executionen ohne Unterschied des Urts allem

gewaitigen^pfändeif' VCr " und in vollem bisher üblichen Mass zustehen

?e"cmverd; GÜliohische 78 te ™d verbleiben soll, so sind auch höchst-Wir

de 8 Magi St ra b ts et captur-Decre. genügt. von den diesfalls erhobenen Beschwerden

ton, und dass solche dem gänzlich abzustehen und solche schwinden zu

Vogtmajoru vom Städtischen °

Secretar nicht zugebracht lassen,werden.

BeBchwer'de 6 " 1 ' 011180110 94 te Dagegen verpflichten sich Bürgermeister und

betr - Rath, dass sie, wenn auf ihr Ersuchen ein

dass Magistrat die Pfän-dungen in Accis-Sachen nicht Fremder in diesem Gegenstand durch den Vogt-nur auf Bekummcruog der . .Waaren auf den Strassen, major m Haft gebracht, von Bürgermeister und

verkauf erstrecket 618 '' u ' e " Rath vor das Schöffen-Gericht belangt, und so