Untersuchung und sonst darauf gegangenenKosten in Zukunft nie vorzuenthalten.
Ratione Prseteriti und sonderlich wegen derin den Jahren 1765. und 1766. gehaltenen Besich-tigungen soll alles auf sich beruhen und in Ver-gessenheit gestellet werden.
Artieulus XIII.
Vom Grass- und Pforten-Gebot.
§. 1.
Zum dreyzehenten: Nachdem Bürgermeister und Rath vonAlters ihre Bürgere und Reichs Unterthanen von wegen ihres Un-gehorsams, gegen Ihnen Bürgermeister und Rath begangen, undgemeiner bürgerlichen Uebertretungen auf der Stadt Aachen Pfortenund in das Gras-Haus (dieselbige dadurch zum gebührlichen Ge-horsam und nach Gelegenheit der Sachen zum ziemlichen Abtragzu bringen) durch ihre Raths-Diener zu gebieten gehabt, soll sol-ches Gras- und Pforten-Gebot Bürgermeister und Rath, doch alleinüber berührte Bürgere und Untersassen, zu gebrauchen verbleiben.
§• 2.
Und was also von denjenigen (so auf die Pforten oder indas Gras-Haus geboten) für Abtrüge eingenommen, sollen zu ge-meinem Nutzen und Besserung der Stadt Aachen von Bürger-meister und Rath allein angelegt werden.
Ad Articulum XIII.
Ad §. 1. § ' 26 '
Besohwerae GuUchiSChC 77 le Nachdem Wir Herzog zu Giilieh Uns gnä-
*>etr. digst, gefallen lassen wollen, dass Bürgermeister
dass Bürgermeister mit ° °
Kammer-Executionen voran und Rath das Recht der so genannten Kammer-
fahron, Bürgere und Frem- . . TT . -
doli in Brächten erklären, Executionen ohne Unterschied des Urts allem
gewaitigen^pfändeif' VCr " und in vollem bisher üblichen Mass zustehen
?e"cmverd; GÜliohische 78 te ™d verbleiben soll, so sind auch höchst-Wir
de 8 Magi St ra b ts et captur-Decre. genügt. von den diesfalls erhobenen Beschwerden
ton, und dass solche dem gänzlich abzustehen und solche schwinden zu
Vogtmajoru vom Städtischen °
Secretar nicht zugebracht lassen,werden.
BeBchwer'de 6 " 1 ' 011180110 94 te Dagegen verpflichten sich Bürgermeister und
betr - Rath, dass sie, wenn auf ihr Ersuchen ein
dass Magistrat die Pfän-dungen in Accis-Sachen nicht Fremder in diesem Gegenstand durch den Vogt-nur auf Bekummcruog der . .Waaren auf den Strassen, major m Haft gebracht, von Bürgermeister und
verkauf erstrecket 618 '' u ' e " Rath vor das Schöffen-Gericht belangt, und so