Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
323
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Reich Aach uncl andere ohne Unterschied durch Vogt und Majorund Bürgermeister oder Rath sämtlich und gleicher Gestalt, wieauch oben von der Erd-Verleihung vermeldet, erlaubt und ge-stattet werden.

Ad Articulum IX.

Hcrzoglicli-Gülichische 61.teI Beschwerde mit Bezug aufj die Städtische l.tebetr.

dass Chirurg! gefährlicheI Operationen vornehmen,ohne dem Vogtmajorn vonsolchen Nachricht zu er-theilen.

Stadt-Aachische l.te Be-schwerde

betr.

des Vogtmajors an Wund-Aerzte angemassete Verord-nungen.

Herzoglich-Gülicliische 62.teBeschwerde

betr.

dass unter den ChirurgieLeute seyen, welche dieKunst nicht gelernet haben.Herzoglich-GülicliiBche 63.teBeschwerde

betr.

dass gefährlich Verwundetedem Vogtmajor nicht ange-zeigt werden.

Zu Erläuterung

§• 21.

des Art. IX. des Haupt-Vertrags sind Wir Herzog zu Giilich mit Bürger-meister und Rath übereingekommen, dass zwardie Vorschrift gedachten Articuli IX. ftthrohmgenau beobachtet werden, jedoch den in Aachenetablirten und approbirten Medicis, Chirurgisund Operateurs gestattet seyn soll, in dem Fall,dass der vorzunehmende Schnitt den Verzug dervorhergängigen Anzeige nicht erlaubte, dieseAnzeige gleich nach dem ersten Verband zuthun; zu welchem Ende Bürgermeister und Rathverheisset, sothane Medicos, Chirurgos und Opera-teurs dessen sowohl als zur genauen Beobachtungermeldeten Art. IX. durch ein geschärftes Edictumbehörig anzuweisen.

Articulus X.

Von Schiess- und Stech-Spiel, Gaukeley K.

Zum zehenter: Schiess- und Stech-Spiel, Fechten und Gaukel-werk, Glücks-Hafen und Lottereyen, und was dergleichen Händelmehr vorfallen möchten, sollen gleicher Gestalt von Vogt undMajor und Bürgermeister oder Rath erlaubt und zugelassen, unddie Bahnen beiderseits (ausserhalb der Stadt Aach Graben undam Louis-Berg, da Bürgermeister oder Rath solches allein zuthuen) gefreyet werden.

Hcrzoglicli-Gülichische 23 teBeschwerde

betr.

die öffentliche Verachtungdes Vogtmajorn, gelegentlichdessen von Komödianten«lusgestellcten WapensHerzoglich-Gülicliische 65.teBeschwerde

Betr.

die thätliche Ausschliessungdes Vogtmajorn von der Er-Jaubniss zu allerhand Komö-dien, Tragödien, Concerten,Uperen 2C.

Ad Articulum X.

§- 22.

Zu Erläuterung dieses Artiokels wird vonbeeden Thailen festgesetzt, dass unter demselbendie Komödien, Tragödien, Operen, Operetten,Ballette und Pantomimen, ungleichen die Zeigungfremder Thieren, wenn solche Zeigung vermit-telst eines auf offenen Gassen aufgerichtetenTheaters oder Bühne und ausserhalb den Stadt-Graben und Louis-Berg vorgenommen würde,