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1 (1890)
Entstehung
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Ad §. 14.

Herzoglich-Gülichische 54.teBeschwerde mit Bezug aufdie Stadtische 6.tebetr.

dass dem Yogtmajor dieHaus -Visitation verweigertworden und allerhandHerrenloses Gesindel gedul-det werde.

Stadt-Aachische 6.te Be-schwerde

betr.

des Vogtmajors Gesinnungder starken Hand zur Vor-nehmung der Haussuchung.

Processu, die Städtische Soldaten zur Führungder Gefangenen verleihen.

S e c h s t e n s : In Ansehung des Ein- undAuslasses derenj eiligen, welche zu den Gefan-genen gelassen werden, soll es bey der Vorschriftdes §. 12. Art. IH. und der damit Ubereinstim-menden bisherigen Observanz sein Verbleibenhaben.

§. 17.

Zur Erläuterung des 14. §. Art. III. desHaupt-Vertrags de 1660. und genauerer Bestim-mung desselben ist festgesetzt worden:

lmö Bey den special Haussuchungen, wennsolche nämlich den Angriff einer sieh etwa ver-steckten Malefitz-Person zum Gegenstand haben,soll die Vorschrift des 2. und 4. §. des III. Art.des Haupt-Vertrags genau beobachtet werden,dem Vogtmajorn jedoch vorbehalten seyn, wasder §. 10. des besagten III. Art. im Haupt-Ver-trag bestimmet, als wornach Bürgermeister undRath den wachthabenden Officier ein für allemalanweisen soll.

2dö Wenn aber bey einer Haussuchung derBedacht auf gestohlene und versteckte Sachen,und um solche pro liquidando Corpore Delicti,sowie zur Entschädigung des Depraedati vorzu-finden und aufzuheben, gerichtet ist, soll solchevon dem Vogtmajor, nach vorhergängiger Er-kenntniss des Gerichts, dem die Sache zugeeignetist, nach Vorschrift des Art. IH. §. 14. des Haupt-Vertrags vollzogen werden.

Articulus IV.

Von der peinlichen Frage.

§. 1.

Zum vierten: Wann ein gefangener Bürger oder ReichsUnterthan der Stadt Aach, oder auch ein Fremder in dreyenunterschiedlichen nachgesetzten Fällen, darinn Bürgermeistere undRath die Strafe auch über die Fremde zu erkennen haben, zu derpeinlichen Frage zu stellen, soll solches durch vorgehende Bürger-meister und Raths Erkenntniss oder Decret, so aber derselbigedurch Schöffen-Urtheil in Haft gebracht, durch Erkenntniss deren-selben geschehen.