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1 (1890)
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Nacht Lage" 8 nnd 1 Auf Kündigung keineswegs in der Art einer Requi-enthait in der Stadt sition zu betrachten komme, sondern nach dem

Aachen auf eigene Ko-

sten zu bestreiten. alten Gebrauch in einer blosen Meldung der

Zweeter^Abschnitt Anzahl des einziehenden Ehren-Geleits bestehe,

die unbändige Bezei- diese Anzahl sich aber niemaln über zwo Com-

gung des Aachischen

pobei bey Abzug der pagnien überhaupt und mit Inbegrif der Ab-

zum hohen Geleite ver-

ordneten Kriegs-Mann- losung erstrecken, selbigen auch das nöthigeschaft, dessen unter- i i j i n -> i p

lassene Untersuchung ubdaeh nicht versaget werden solle, jedoch aufnnd Bestrafung. Herzoglich-Gülichische eigene Kosten, mithindergestalt, dass dadurch weder der Bürgerschaftnoch den bürgerlichen Wohnungen die mindesteBelästigung zugehe.

Fünftens: Wird Bürgermeister und Rathzwar gestattet, dass solche den in der StadtAachen sich aufhaltenden Potentaten, Fürstenoder deren Gesandten auf den Fall, dass vorderen Quartier keine Herzoglich - GülichischeEhren-Wache gestellet oder solche schon abge-zogen wäre, dergleichen Ehren-Wache aus derStädtischen Militz abgebe, jedoch dieses demUns Herzog zu Gülich nach dem Buchstabe des5. §. Art. I. des Haupt-Vertrags alleinig zu-stehenden leiblichen Geleite und damit verbun-denen Befiignissen ohnabbrüchig. Endlich

Sechstens: Verbleibt es, so viel den ineben erwehntem §. 5. Art. I. gemeldeten StädtischenComitat anbetrift, bey der in diesem ArticuloAd §. 7. enthaltenen Bestimmung und dem vertrags-Herzogiich-GüiicM- massigen Herkommen, doch gleichfalls ohne Nach-

sohe 64.te Beschwerde ° ,

mit Bezug auf die theil der Herzoglich-Gülichischen Gerechtsamen.

Städtische 2.te o n

betr. 8- 7.

ber und d dergieichen Mit nochmaliger Bestätigung dessen, was in

L Miteriaubnies S£* dem Haupt-Vertrag von 1660. Art. I. §. 7. & seqq.

vogtmajbrn^Arzneyen j n Ansehung der Lombarden festgesetzt worden,

Aachen verkaufen. haben Wir Herzog von Gülich mit Bürgermeister

Herzoglicb-Gülichi- ° °

sehe 103. te Beschwerde und Rath Uns dahin vereinbahret, dass tremde

st 1 ädtische 0 2.te" f dl ° Krämer, Kaufleute, nicht minder Circumforanei,

dass cs eine'" der Kai- Quacksalber und dergleichen Leute zu Treibung

^geucG'erecht'gkeit 1 " du ' es Gewinnstes in Stadt und Reich Aachen die

1 . f j em , de . n Krä " Erlaubniss allein von Bürgermeister und Rath

mern Erlaubniss zum 0

Ausstehen auf den zu erbitten haben sollen, es seye dann, dass der

Strassen und Erbic-

tung ihrer Waaren Verkauf und die öffentliche Darbietung oder dasHäusern in Stadt und Gewerb bemeldeter Personen mit einem Possen-