Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
297
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cter Stadt Aach am 28ten April des 1660ten Jahrs aufgerichtetenVerträgen, so viel euren Dienst betritt, fleissig nachkommen sollet,alles getreulich und ohne Gefährde und Arglist.

Welchem vorgegangen solle gemeldter Secretarius den Bürger-meistern anstatt des Raths nachfolgendes Gelübde thuen:

Ich gelobe den Bürgermeistern anstatt des Raths alles das,.jenige, was ich anjetzt den Schöffenmeistern anstatt der sämtlichenSchöffen mittels leiblichen Eids geschworen, auch bey solchemmeinem jetzt geleisteten Eid bey E. E. Rath zu thuen und zulassen, wie solches alles von Alters gewöhnlich, ohne Gefährdeund Arglist."

§. 11.

Amtmanns, Schulteissen und anderer des Vogts und MajorsKnechten Eid Uns Herzogen zu Gülicli, Unseren Erben undNachkommen oder an Unser Statt Unserm Vogt und Majornzu schwören:

Ihr sollet dem Durchlauchtigsten Pürsten und Herrn HerrnPhilipp Wilhelm Pfalzgrafen bey Rhein etc. sicheren, geloben undzu Gott und auf sein heiliges Evangelium schwören, Ihrer Fürstl.Durchl. und Dero verordnetem Vogt und Majorn treu und hold zuseyn, Dero Bestes zu werben und Arges zu warnen und zu kehren,alle Brächten und Klagen und anderes, da dem Herrn an gelegen,dem Vogt, Majorn und Secretario anzubringen, Jedermann zudienen und zu Rechten zu verhelfen, die Gebote, so euch befohlenwerden, fleissig und getreulich zu verkündigen und auszurichten,Niemand höher, dann von Alters gewöhnlich, zu beschwehren,sondern euch mit euer zugeordneten gebührlichen Belohnung be-gnügen lassen, die Fiirpelen einzumahnen und dieselbige dem Vogtund Majorn zu überlieferen und der Gebühr auszutheilen, auchkeine Brückten helfen verdunkelen noch verthädigen, sondern an-zubringen und Recht darüber geschehen zu lassen, vorgerührtemVogt und Majorn gehorsam zu seyn, ihnen getreulich und fleissigzu dienen und aufzuwarten, auch den zwischen Ihrer FürstlichenDurchlaucht und Bürgermeister, Schöffen und Rath der Stadt Aachenam 28ten Tag April des 1660ten Jahrs aufgerichteten Verträgen,so viel euren Dienst betriff, fleissig nachzukommen und sonst allesanderes zu fhuen, was einem frommen und treuen Amtmann,Scliulteiss und Diener zustehet und gebühret, alles ohne Gefährdeund Arglist.