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binnen der Statt Aach gehalten worden, vor welchem GerichtTestament, Matrimonial- oder Ehesachen, item Irrungen und Ge-brechen, so von wegen Zehnden und wucherischen Contracten inder Statt und Reich Aach entstehen mögen, dergleichen dieUebertrettungen guter Kirchischer Ordnung und Satzungen undalle andere in Bulla Alexandri quarti de Anno 1254 & InnocentiiOctavi de Anno 1484 1 ) begriffene Sachen, und wann ein Weib einander Weib oder auch Manns-Bild gescholten und ohne Verwundungoder Todsehlag geschmissen, ausfündig gemacht, als soll es beydemselbigen hernachmals auch verbleiben.
§. 2.
Doch soll dem Seheffengericht seines teils die Testamenten, Testa-so zuvorn durch jetzgemeltes Sendgericht approbiret, auf deren mouton -anhalten, denen daran gelegen, ohne einige einred und Exceptionvor gemeltem Seheffengericht vorzuwenden oder einzunehmen, auchzu approbiren unbenommen seyn, daneben gedacht Geistlich- oderSend- so wohl als auch das Scheffen-Gerieht von wegen derTestamenten Approbation die Parteyen über die Billigkeit nichtbeschwehren. g_
Und soll solch Geistlich- oder Send-Gericht durch einen Erz- PräsidentPriester oder Paroehian als Präsidenten (welchen Parochian W ir Gerichts.Philipp Wilhelm Herzog etc. obgemelt, Unsere Erben undNachkommen zu präsentiren und zu setzen) und durch die Pastor Dessen
Scisitzcrc
der vier Pfarrkirchen der Statt Aach (welche obgemelter Paro-chian anzuordnen und auf alle Pfarrherren wie auch Pfarrgenossen, obiiegen-so viel die ihme zustehende und herbragte Geistliche Jurisdiction parochians.und Seelsorg betrifft, allein Inspection zu haben, jedoch vorbehelt-lich den Kirch-Meisteren und Provisoren in den Kirchen undArmen-Renten und sonsten jedermänniglich seiner alter wohlhergebrachter Gerechtigkeit) nemlich zu St. Peter, St. Adalbert,
St. Jacob und zu St. Jan; und sieben Weltliche Personen, die weltlicheBürgermeister und Rath der Statt Aach dermassen zu präsentiren f 0 n.und zu setzen, dass sie jederzeit an statt eines jeden abgangenenWeltlichen Send-Scheffens drey bequeme Römisch-Catkolisehe Per-sonen vorzustellen, daraus das Sendgericht einen zu erwöhlen undanzunehmen jedesmal besetzt und begleidet werden.
§.4.
Und was also in vorangezogenen Fällen gedachter Erz-Priester A pp"na|f onund dessen Geist- und Weltliche Beysitzere oder Sendscheffen mitUrteil und Recht erklehren und sprechen, dabey soll es ohne einige und neyi-
. sion.
*) Die beiden Bullen sind von Noppius im 3. Buche Nro. 5 undNro. 8 mitgetheilU Die zuletzt erwähnte ist unrichtig datirt. Es heisstin derselben: »Pontificatus nostri anno quinto«, Innocenz VIII. luar abererst im Jahre 1484 zur Regierung gekommen.