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Pöbel in der Hitze hatten, und sahen, hörten und wussten, dassdie meisten Magistrats- und Raths-Personen auf jene tumultuariscbeProklamation ihre Vaterstadt zur Rettung des Lebens wirklich ver-lassen hatten, da sie folglich ganz leicht berechneten, dass ihr ge-ringer Anhang im Rathe nicht nur Majora ausmache, sondernnunmehr unanimiter Konstitution Recht und Billigkeit unter diePiisse zu treten im Stande sein würden, so fielen sie auf mich alsregierenden und convocirenden Bürgermeister zu und erpresstenvon mir eine Raths-Convocation, die auf die unerhörteste Artnoch nemlichen Tages alsogleich nach wenigen Stunden vorsich gehen sollte. Ich selbst (wer konnte der damaligen Wuthausweichen) war und ward genothiget, der sauberen Versammlungbeizuwohnen, wobei ich drei gute Viertetheile von zerschlagenen,erkrankten, geflüchteten, und verkrochenen Rathsherren abwesend,keinen einzigen Beamten und Neumann (die den ansehnlichstenTlieil des Raths ausmachten) angetroffen. In dieser Versammlungwaren nun die Auftritte so verworren und stürmisch, so unförm-lich und nichtig, dass es mir bei meiner damaligen Verstörungnicht zu verdenken ist, wenn ich das Eigentliche und Bestimmtedieser Auftritte zu fassen und hierbei zu erwähnen mich nicht imStande sehe. Die nachher im Druck erschienene Ueberkömst dieserseltsamsten Versammlung gibt indessen die Nichtigkeit der Kon-stitutions-Rechts- und Billigkeits- widrigen Auftritte genugsam zuerkennen. Bei jeder Silbe leuchtet ja eine in glimpflichen Worteeingehüllte Begnehmigung der städtischen Aufruhren und diewahre Absicht seiner Anführer hervor; doch genug, dass dieVersammlung und alle Ausflüsse derselben durchaus erpresst undnichtig seien, wofür ich sie nach Gewissen und tragenden Pflichtenhierbei öffentlich zu erklären kein Bedenken trage.
Ebenso und nicht ein Haar gültiger verhält es sich mit dervon mir erpressten Convocation und Versammlung vom 30. Junius.Hier waren aus etwa vierzig Köpfen, die den kleinen Rath aus-machen, nicht nur keine der ansehnlichen Rathsglieder obhanden,sondern es fanden sich höchstens vier ad fünf ein, während dassfünf bis sechs und dreissig einem natürlichen Grausen gegen Pöbelund Pöbels-Anführer und deren Wuth sich zurück und verstecktzu halten genöthigt gewesen. Was Wunder, dass also auch hierbeiwiederum die Konstitutions-Rechts- und Billigkeits- widrige Ueber-kömst vom 30. Junius durchgesetzt worden ist, die ich daher vonGewissens- Eid- und Pflichten wegen gleichfalls der offenbarstenNichtigkeit zu beschuldigen keinen Anstand nehme, ebenso wie alleund jede vor und nach arrogirte und durchgedrungene Befehle undSchlüsse von dieser Art, welche in einem Staate, wo Gewalt und