Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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216
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Pöbels-Raserei die Oberhand vollends genommen hat, an sich selbstnur die Rüge vervielfältigen, welche nach allen Gesetzen notliwendigeintreffen muss.

Schliesslich erkläre ich hierbei, zu des Herrn Raths-SekretärsBecker und Jedermanns Nachricht, dass in der Folge vor dervollends hergestellten Sicherheit (als wozu die gehörigen Ver-anstaltungen von Seiten des grössten Theils der Magistrats- undRaths-Personen getroffen worden sind) weder eine Raths- noch der-gleichen Versammlung vorgenommen werden soll und könne, wessEnds gemelter Herr Sekretär mittels Vorzeigung des gegenwärtigenzu benachrichtigen und sich hiernach zu fügen hat.

Gegeben Cornely Münster den 5. Julii 1786.

J. J. von Wylre Bürgermeister.

Unter dem vorstehenden Schriftstücke bezeugen Joseph Buch-holz und Johann Willekens, dass sie vom Herrn Bürgermeister vonWylre, der das Schriftstück in ihrer Gegenivart eigenhändig unter-schrieben habe, beauftragt worden seien, dasselbe den in Burtscheidund Umgegend sich aufhaltenden Herren Magistrats- und Raths-personen zuzustellen.

LXX.

Von Wegen Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht zu Pfalz-Bayernwird hiermit so denen (tit.) Herren Magistratsgliedern als derganzen Bürgerschaft Höchst Ihro gänzliche Zuversicht zu erkennengegeben, dass dieselben sich eigends befassen, und die Beschwerden,welche sie gegen einander zu haben vermeinen, auch vor SeinerKaiserlichen Majestät zu verantworten sich getrauen, in geziemenderOrdnung und Weise bei Allerhöchst Derselben geziemend vor-bringen und die Allerhöchste Verordnung abwarten würden, bisdahin aber Bann und Frieden und der Enthalt von allen Selbst-machtthaten und Handlungen bis zum Eingange der gerechtigstenReichs Richterlichen Weisungen geboten, mithin allen von hierabwesenden Herren Rathsgliedern und Bürgern zugesichert, dasssie ohne der geringsten Gefahr ausgesetzt zu sein, sich hierherbegeben können, und dass Ihre Kurfürstliche Durchlaucht zur Er-füllung Höchstdero Pflicht und Handhabung der Ruhe hinlänglicheMannschaft um nöthigen Falles, (wenn solche verlangt würden)dahier unter Haltung schärfster Mannszucht einzurücken genädigstbeordert, auch Höchstdero Herrn Geheimen Rath und Vicekanzeler