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Warum wird dem jetzigen Magistrate vorgeworfen, dass einStadtrenthmeister keinen Vorstand leiste, und woher hat er diesenVorwurf verdienet? Soweit Achensclie Protoeolla, Jahrbücher odersonstige Urkunden in die Rückseiten und alten Jahrhundertenhineinweisen, wird nicht gefunden werden, dass bei den so kurzdauernden, immer abwechselnden und ohnehin uneinträglichenRathsstellen jemand mit einer Vorstandsleistung sey beschweretworden. Was also nie gewesen, und was weder Gebrauch, nochKonstitution je eingeführt hat, kann wahrlich dem jetzigen Ma-gistrat nicht angerechnet werden.
Gleichgültigkeit, oder Langmuth wird doch bei keiner Stelleverspüret, da jeder die in sein Gefach einschlagenden Geschäften,womit mancher gar zu stark überhäufet ist, den unumgänglichenEifer von selbst zu bezeigen genöthiget ist.
Ad 55 Auf das, was wegen der Renthkasse allhier wiederholet wird,& 5G. ist hieroben zum 3ten, 4ten und folgenden Punkten geantwortetworden.
Betreffend aber die Ländereysteuerkasse, muss die ganzeBurgerschaft dem jetzigen Magistrat die Ehre und den Dankwiederfahren lassen, dasjenige nicht ohne sonderbare Mühe hervor-gesucht zu haben, woran die vorherigen Magistraten nicht ge-dacht haben.
Der Steuerempfanger hatte unter vorigen Magistraten, undseit sehr vielen Jahren keine Rechnung abgelegt. Dieses brachteder jetzige Magistrat in Erfahrung, und Er säumte nicht, ihmdiese während so vielen Jahren vernachlässigte Rechnung abzu-fragen.
Diese beschwerliche Arbeit wurde von dreyen darzu beord-neten Herrn unternommen, die vieljährige Rechnung kam zu Stande,und deren zufolge befand sich von all solchen Jahren her ein Ab-gang von mehreren tausend Reichsthaler, gleich den Herrn Ge-schickten diese Rechnung zur gefälligen Einsicht dargeboten wird.
Der Empfänger wurde hierüber zur Rede gezogen, er brachtenoch aus den Jahren 1760, 1768 und 1773 einige zu 951 Rthlr.44 Mark sich betragenden Quittungen hervor, nach deren Abzuger erstens ohne Einrede schuldig verbliebe 2479 Rthlr. 211/2 Mark,sodenn wäre noch ein anderer und höherer Abgang von 5040 Rthlr.36 Mark. Gegen diesen letztern Abgang käme zwar eine eben sohoch sich ertragende und vom vormaligen Herrn BürgermeisterStrauch gefertigte Quittung vom 12ten Dezember 1760 zum Vor-sehein. Allein jetziger Magistratus hielte mit gutem Grunde dafür,dass selbige Quittung die Steuerkasse nicht beträfe, noch be-treffen könnte.