Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
Seite
187
Einzelbild herunterladen
 

A

187

gegen ist, so mnss es jedennoch dem Magistrat auflallen, wenn einGaffelbrief will bezogen werden, der zur Richtsclinure niclit gilt,und bereits über hundert Jahren darzu nicht mehr gegolten hat,indem zween Jahren nach seiner Geburt, nämlich im Jahre 1683am 23ten April an seine Stelle der vorherige alte Gaffelbrief vom Jahre1450 und die Observanz vom kleinen und grossen Rathe — dasist: vom hohen Rathe und den die Burgerschaft repräsentirendenHerren Geschickten aller Zunftsgaffeln — zurückberufen worden.

Ad Was in vorherigen Zeiten geschehen ist, davon hat man keine

47, 48 Wissenschaft. Unter dem jetzigen Magistrate ist keinem Mensch,& 49. W er der auch sey, je ein Zwang angelegt worden. Militärpersonen,Thorschreiber und Wächter werden nicht einmal von den Zünftenzum Rathe präsentiret, und ist folglich nicht möglich, dass sie vomRathe zu dessen Mitglieder angenommen werden Wenn aber sonstjemand in einem Stadtamte stehet, oder für die Stadt arbeitet, alsz. B. ein Mauerer, Dachdecker etc. und von der Zunftsgemeindezum Rathe präsentiret wird, so sieht man nicht, warum solcherdarzu nicht aufgenommen werden dürfte. Sollte aber dieses derGemeinde nicht gefallen wollen, so hängt es von ihr selbst ab,solche nicht mehr zu präsentiren.

Auch kennet der Magistrat keine der Reichsstädtischen Ver-ordnung und Achenscher Regierungsform entgegen laufende Be-sonderheiten, die den Akziespfächtern und den in Stadtarbeitstehenden Leuten bezeigt würden.

Ad In jedem Jabi-e werden zween Bürgermeister gewählet,

50, 51, mithin währet derer Amt nur ein Jahr. Auch im Laufe dieses52, 53 Jahres haben selbige zu allen Aemtern, die der hohe Rath vergibt,& 54. nicht einmal eine Stimme, sondern die aus den Zünften be-stehenden Rathsglieder haben liierinn die einzige Macht, und ver-geben das Amt. Selbst die Rathsstelle geht auf zween Jahren,mithin ein Jahr weiter, als das Bürgermeisteramt, und die Stellender Stadtbeamten und Neumännern — des Werkmeisters seine istnur von einem Jahre — dauren drey Jahren. . . Wo ist hierbeider Schatten einer Aristokratie, oder despotischen Regierungsart,besonders wo alle diese Stellen nicht allein von dem Rathe, son-dern gar von der Burgerschaft durch die sechs Herrn Geschickteneiner jeden Zunftsgaffel besetzet werden, und diese Besetzungenso abwechselnd sind? Wo ist, und was kann der Wille eines ein-zigen, da alles nach Stimmen der Zünften, und derer Mehrheit dieBestimmung erhält ? Worinn möchte auch die Bereicherung ein-zeler Familien bestehen, da keine der vorbenannten Stellen zudes Vertreters höchstnöthigen Auskunft auch nur zur Hälftehinreichet.