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Diener ihnen der Irrthum benommen wird, ohne dass auch nureiniger massen die Stimmfreyheit hierdurch leide.
Ad Es ist bekannt, dass zur Ersetzung derer, welche aus dem
44, 45 hohen Rathe so, als aus den Herrn Geschickten jährlichs abgehen,& 46. jede der gemeinen Zunftsgaffeln auch jährlichs durch vorgängigefreye Wahl auf ihrem Zunftszimmer acht Personen wähle, die demhohen Rathe vorgestellet werden, um die Zahl der abgehenden darauszu ergänzen, so, dass nämlicher Rath auf solche acht Fräsentirtenvon einer jeden Zunftsgaffel zwar eingesohränket, doch frey undermächtiget ist, aus selbigen acht jeden, den er will, zu wählen.
Dass nun die Zünften je einen Unmündigen in die Präsen-tation gebracht haben sollten, davon kennet der Magistrat keinBeispiel. Unter hunderten der Prüsentirten seit etlichen Jahrenkann leicht ein einziger gewesen seyn, der noch nicht grossjährigwar, so wie bei gewissen Umständen hiervor auch ein Ab-wesender, welches in einer so sehr grossen Anzahl der jährlichenPräsentirten nicht das geringste bedeuten kann. Und wenn auchdiese so unmerkbare und inner mehreren Jahren sogar seltene Be-gebenheit sich nicht gebühret haben möchte, so fällt es auf dieGemeinde der Zünften, die ihrer freyen Präsentationswahl zufolgealso präsentiret haben, und auf welche Präsentation der hohe Rathgeschränket ist.
Dass die ersten Rathsämter mit unerfahrnen jungen Leutenbesetzt seyen, ist eine offenbare Verläumdung. Der Herrn Bürger-meistern ist keiner unter 50 Jahren, wol aber über 50, 60 und respec-tivö 70 Jahren. Unter den noch wirklichen Herrn Stadtbeamtenist auch keiner unter 50 Jahren zu finden, mehrere hingegen weitdarüber. Die sechs Herrn Neumänner sind fast alle bei ziemlichemAlter, ein einziger ist, der zwar nicht so alt, doch über die Gross-jährigkeit ist, und von welchem mit Wahrheit gesagt werden kann,was hieroben in der Antwort auf den sechsten Punkt bei Ende§pho: Uebrigens findet man jezuweilen junge Leute etc., erwähnetworden ist.
Wider die Ungeheyrathete ist in Achen nie ein Gesütz ge-wesen, wodurch sie von den Rathsämtern ausgeschlossen seyn,oder zurückgesetzet werden sollten. Man hat ungeheyrathete Vor-steher der Stadt gesehen, welche bei widrigen Zufällen und inVertheid igung der gemeinen Burgerschaft unendlich grössern Muthbezeigt haben, als die Geheyrathete. Auf nicht gar vielen Jahrenbraucht man diesfalls zurück zu denken, um sich von dieser Wahr-heit zu überzeugen.
Auch ist dieses dem Gaffelbriefe Jahres 1450 nicht zuwider,und ob es zwar auch dem Gaffelbriefe Jahres 1681 eben wenig ent-