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Eben so gienge es auch unter dem nächst vorigen Magistrat.Anlag unter Ziffer 6 beweiset, dass im Jahre 1770 die MastrichterWagenfahrt eben wenig dem Meistbietenden ausgesetzt, sondernauf Supplizirung des Herrn Theodor Brammerz vom hohen Rathedemselben auf zwölf Jahren gegen 1200 Acher Thaler überlassenworden sey. Nachdem aber dieser Herr Brammerz in dem gefolgtenJahre 1771 die Mastrichter Fahrt nicht mehr halten wollte, musstesolche dem Meistbietenden der Ursachen ausgesetzt werden, umwegen allenfalls sich ergebenden Abganges im Preise die auf dieseArt zu bestimmende Erholung wider ihn dereinst nachsuchenzu können.
Wie dahier unter vorigem Magistrate mehrmal, also ist auchunter dem jetzigen einmal, nämlich im Jahre 1782 diese MastrichterFahrt dem Herrn Johann Fincken durch den hohen Rath auf diegewöhnlichen Jahren gegen 1550 Acher Thaler zugestanden worden,zumal niemand anders im nämlichen Rathe dafür suppliziret hatte,es auch der Billigkeit angemessen ist, denjenigen, der die Kosten derersten Anlage in angeschirrten Pferden, Wagen und Chaisen einmalverwendet hat, ohne Schaden der Stadt dabei fortfahren zu lassen.
Ad 41 Diese Bitte muss dem hohen Ruthe um so auffallender vor-
& 42. kommen, je weniger bei dem jetzigen Magistrate jemand seineWahlfreyheit je benommen worden ist.
Auch hat nie jemand gesehen, dass bei den Zunftswahlen,wo alles in der behörigen Ordnung und vollkommener Stimmfreyheitzugeht, und jeder nach Belieben sein Votum in Ruhe abgiebt, derEingang zum Wahlzimmer je mit Soldaten sey besetzt worden.Wenn aber die in Achen sogenannte, allen redlichen Bürgern sosehr verhasste und insgemein verderbliche Mäckeley, wie leider!wirklich angesponnen wird. Wenn der Beutel zur Stimmwerbunggeöfnet wird, und des Endes Beiträge geschehen. Wenn mit Geld,oder Versprechungen die Stimmen erkauft, Bürger wider Bürger,ja wider ihre Obrigkeit aufgehetzt werden. Wenn in Bier- undWirthshäusern die freye Zeche angekündigt wird, und denn beidem Wahltage Parthey gegen Parthey auf dem Zunfts-oder Wahl-orte erscheint, der Unsinn und Lärmen so weit getrieben wird,dass es zur gemeinen Rauferey kömmt, und blutige Köpfe herausgetragen werden müssen, denn wäre es eine Schande für den Ma-gistrat, wenn er durch Hinstellung nöthiger Mannschaft diesem zubefahrenden Unwesen bei Zeiten nicht vorgebeuget hätte, ohnedass gleichwol durch solche Vorsehung jemand in seiner Stimm-freyheit auf die geringste Weise gekränket werde.
Ad43 . Wenn gewisse Bürger auf Namen der Herrn Bürgermeisterin Irrthum gesetzt werden, so ist recht, dass durch beschickte