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1 (1890)
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welchem die Abgabe von einem unsichern Spiele, von unsiehermGewinnst,e, oder gar Verluste will abgemessen werden.

Noch zur Zeit kömmt es aber hierauf nicht an, weil dip15jährige Ueberlassung mit der bestimmten Abgabe, hierüber ge-fertigte Oktroye und daraus für den hohen Rath erwachsene Ver-,bindlichkeit noch nicht vorüber ist. Es sind sechs und ein halbesJahr annoch abzuwarten, und denn erhält Magistrates, oder einhoher Rath freye Hände, auf das den Fremden an gewissen Plätzenvergünstigte Wagspiel eine höhere, oder niedrigere Abgabe zusetzen, so, wie die Zeitumstände und diesen angemessene Be-scheidenheit es fodern. Nur Geduld, die Zeit wird hierinn dieBestimmung geben.

Ad 37. Die von Ball und Komedie abkommenden Gelder haben, wiesich von selbst verstehet, ihre Bestimmung zur gemeinen Stadt-kasse, vorhin bei dem Stadtrenthmeister und durch diesen bei derNeumannslcammer, jetzt aber unmittelbar bei der Neumannskammer,die sie zum Besten der Stadt zu verwenden hat.

Ad 38. Diese Frage geht über eine Sache, die unter dem vorigenMagistrat geschehen, und von welchem bekannt ist, class die nichtmehr brauchbaren, oder billonnirten ein, zwey, drey Markstückenauf der Neumannskammer zerschnitten, sodenn zusammen ge-schmolzen, die Masse geprüft, geschätzt, dargegen verkauft, undin Stadtrechnung gebracht worden.

Ad 39. Just so, wie bei den Vorfahren, oder dem vorigen Magistrate,also sind auch bei dem jetzigen Magistrate diese Häuser durchHerrn Burgermeister und Stadtbeamten verpfachtet, oder in Ad-modiation ausgethan worden, so gar ist unter dem Magistrat vomJahre 1760 die Verpfachtung eines solcher Häusern durch dieHerrn Baumeister geschehen.

Ad 40. Es ist zwar wahr, dass im Jahre 1756 verordnet worden, dieAkziesen, Weggelder, Bäder und Chaisenfahrten nicht mehr zuprolongiren, sondern dem Meistbietenden zuzuschlagen, gleich solchesauch in Betref der Akziesen, Weggeldern und Bädern beobachtetworden ist, und noch wird. Allein, für soviel die Chaisenfahrtbelanget, scheint die Vollstreckung dieser Verordnung schon damalsnicht dienlich gewesen zu seyn, weil in dem nächst darauf ge-folgten Jahre 1757 der hohe Rath selbst davon abgegangen ist,und nach Anlage Ziffer 5 die Mastrichter Chaisenfahrt dem dafürim Rathe supplizirenden Herrn Johann Franz Bettendorf — Vaterdes unter den Misvergniigten erfindlichen Herrn Bettendorf — aufzwölf Jahren gegen 1000 Acher Thaler durch Mehrheit der Stimmenüberlassen worden ist, ohngeachtet noch zween andere Mitsuppli-kanten vorhanden waren.