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1 (1890)
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tausend Rthlr. im höhern Vorschusse seyn, dafern er nicht einengar zu voreiligen Ueberfall bei den ersten Jahren hätte empfindenmüssen, der ihn nothwendig zurücksetzte, indem selbst diejenigen,die zur Beischaffung dieser sehr beschwerlichen Anlage gegenZinsen und Betheiligung in dem Spiele beihülflich gewesen waren,auf einmal und ganz unerwartet gerichtliche Kläger wider ihnwurden, so, dass er zur Vermeidung langwieriger Prozeduren vieleTausenden zurück zu geben sich entschlossen habe.

Uebrigens haben die Spielabgaben so wie andere Stadtgefälleihre Bestimm- und Verwendung zur gemeinen Stadtkasse undstädtischen Nothwendigkeiten.

Das Spiel ist freylich für die Fremden, und wenn dieser vonden Fremden hergeleitete Beweggrund nicht da wäre, so würdekein Ort in der Stadt von dem Spielverbote ausgeschlossen seyn.Nicht nur zur Sommerzeit, sondern auch im Herbste und Winter,wo sie Spa verlassen, befinden sich die Fremden dahier, diese würdenmeist vertrieben, oder abgehalten, wenn sie die Spielunterhaltungnicht vorfünden.

Der Magistrat bedauert sehr, wenn Bürger und besondersjunge Leute spielen sollten. Man hat immer zum Besten derBürger vermuthet, dass die Oeffentlichkeit der Plätze, wo denFremden das Spiel vergönnet ist, jeden Burger und sonderlich dieJugend vom Spiele abschröcken würde, weil aus der Burgerschaftdoch niemand ist, der den öffentlichen Namen eines Spielers gerneträgt, und den diese öffentliche Bezeichnung nicht verscheuchensollte.

Darbenebst hat der Oktroyirte vom Magistrat immer denAuftrag, wenn er Bürger, sonders Jugend am Spiel bemerkte, die-selben mit Höflichkeit davon abzuwarnen, respectivö der Eltern eszu eröfnen, damit in Zeit Vorsorge geschehen möchte. GleichenAuftrag hat der Polizeylieutenant, erst die Höflichkeit in der Stille,und wenn diese nicht hilft, weitere Maassregeln zu gebrauchen.Dies hat bei den Versuchungen jeweilen gute Wirkungen gemacht;hingegen gibt es auch Eigensinn, so, wie eine andere Art Bürgern,denen auf solche Weise nicht anzukommen ist.

Schon von geraumer Zeit her hat deswegen der Magistrat inErwägung gezogen, ob das Spielverbot wider die Bürger überhauptnochmals erneuert werden sollte? Zwar stellen sich solchem Ver-bote und unzuverletzender Aufrechthaltung mehrere Beschwerlich-keiten entgegen. Die Einschränkung der Bürgern gegen dieFreyheit der Fremden, von woher jene in der Art ihres Eigen-sinnes verstärket, Schlupfwinkeln und heimliche Beieinanderkünfteanstellen, und daselbst ohne Scheu und ohne Furcht entdeckt zu