Druckschrift 
1 (1890)
Entstehung
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vorgewesenen Kaiserl. Comniission die Feder für die Stadt geführet,und den Magistrat so, wie die gemeine Bürgerschaft, wider diebekannten zahlreichen Gülichschen Beschwerden mit unsäglicherMühe vertheidiget, dafür aber kaum die Hälfte dessen, was erverdienet, erhalten hat. Er war derjenige, der, als die nämlicheCommission von hier weggenommen, und in der Kaiserl. Residenz-stadt Wienn fortgesetzt wurde, mit Hinterlassung der Seinigendorthin nachfolgen, daselbst bei diesem so wichtigen, weitläufigenund beschwerlichen Geschäfte nochmals drey Jahre hindurchschwitzen musste, bis er endlieh als einziger Bevollmächtigter derStadt die gänzliche Vereinigung in einem Vertrage und Neben-vertrage vom lOten April 1777 errungener kostbarer Lohn einerfünfjährigen Arbeit seiner Vaterstadt mit Freude heimbrachte.Eine Vereinigung, die auch dem schwächern Theile alle seineRechten unverletzt erhält! Eine Vereinigung, die in der ewigenDauer für die Stadt von unschätzbarem Wertlie ist! Eine Ver-einigung, die dem Stifter, Herrn B ur g er m eis ter Dauven,und seinen Abkömmlingen ein wahres und unauslösch-liches Denkmal der Ehre bei der Stadt und allen redlichenBürgern bis in die späteste Nachwelt hinein seyn wird! Gleichdenn die von allerhöchsten und höchsten Kaiserl. Commissariisnachgesetzten hochansehnlichen Herrn subdelegirten Herrn Ruthe(tit.) Herr von Jacobi und (tit.) Herr von Lederer in ihremSchreiben an den hohen Rath d. d. 26. Nov. 1777 ') die rühmlicheSeiner Erwähnung zu machen nicht haben umgehen können.

Und dieser verdienstvolle Mann hat zur Aufbauung einesHauses um den vorbesagten Theil Gartens, worauf hiebevorn ebenauch Häuser gestanden waren, den hohen Rath weit uneigennützigergebeten, als mancher unbedeutender Burger, der für das gemeineWohl nie einen Fuss bewegt, indem er seiner Bittschrift die Wortegegen den zu taxirenden Werth" ausdrucklich beifügte. Vorsorg-lich und zur Entgehung allen Tadels ersuchte er auch das Stadt-bauamt, den Platz nicht eher taxiren zu lassen, bis sein Eidam,jetziger Herr Synclicus Pelzer, von der Beamtenstelle eines Bau-meisters abkommen würde. Die sodenn gefolgten Herrn Baumeisterhaben durch zugezogene Taxatores, wie allemal üblich, den Platzbesehen, messen und schätzen lassen, das Bauamt ist erbietig, denTax den Herrn Geschickten einsehen zu lassen, selbiger ist, derunltiftigen Lage des Platzes ohngeachtet, höher gestiegen, als an-dere lüftigere und Aussicht habende Plätze geschätzt zu werdenpflegen, er ist so ausgefallen, dass, wenn der Platz gross genugwäre, um e inen Morgen auszumachen, dieser alsdenn beinahe an.

1 ) Siehe oben Seite 143 Nro. LIII.