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1 (1890)
Entstehung
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hat. Der übrige hohe Rath ist der Rechnungsnehmer, dem dieRechnung geschieht. Unter diesen hat der abgestandene Bürger-meister, gleich den regierenden Herrn Bürgermeistern und übrigenRathsgliedern seinen gewöhnlichen Sitz, und gehöret mithin zu den-jenigen, denen die Rechnung abgelegt werden muss, zu dererGutheissung, oder nicht Gutheissung er, gleich den übrigen Raths-gliedern, sein Votum abgibt, da hingegen die an einem abgesondertenTische sitzenden Rechnungsgeber, der gewählte Herr Ronth-meistcr und sechs Herrn Neumänner darzu kein Votum haben.

Weder Gaffelbrief, weder Protocollen, noch auch die Obser-vanz ist diesem auf einige Weise entgegen, und zwar bei denHerrn Neumännern die Sache sich ganz anders verhaltet, dassnämlich jeder der zween zusammen sitzenden Herrn Neumännerneinen Schlüssel zur Neumannskammer sowol, als auch zur Geld-kasse besitzet, und jeder dahin zu allen Zeiten gelangen könne,desgleichen jeder den täglichen Empfang und die Ausgabe habe,beide auch hierüber ihre Vierzehnnachte schliessen, und ihre öffent-liche Rechnung im hohen Rathe zu thuen verbunden sind, sowürde jedennoch auf dem Falle, wo dieser beiden einer boshaftgenug wäre, um an gemeine Gelder, wie solches leicht geschehenkönnte, sich zu vergreifen, dem andern unschuldigen dafür mit-zuhaften nicht zugemutliet werden können: wie vielweniger dennin obigem Falle einem abgestandenen Burgermeister, der keinenSchlüssel zur Renthkammer, keinen Schlüssel zur Geldkasse, keinenEmpfang, und keine Ausgabe, und deswegen auch nichts zu be-rechnen hat.

Ad 6. Die in diesem Punkte steckende Deutung wird vermulitlich

auf den entflogenen, oder von seiner Familie weggeschaften NiklasBräimnerz, gewesenen Stadtrenthmeister, hingehen. Der jetzigeMagistrat hat ihn in den Rathsämtern vorgefunden, er wird bei-nahe an die 30 Jahren auf dem Rathhause in unterschiedenenAemtern vorgewesen seyn, und das Alter von 56 Jahren haben.Er ist von ausgebreiteter Familie, halte gnugsame Einsichten, so,wie seine Eltern ihm auch ein ziemliches Vermögen hinterlassen- haben.

Wer möchte nun wol ohne Beleidigung seiner und der ganzenFamilie haben vorsagen dörfen, dass dieser Mann bei seinen schonso hoch gestiegenen Jahren sich (wie man jetzt der äusserlichenSage nach vernimmt) in solche Umgänge und Gefährlichkeitenherablassen sollte, wodurch er in heimliche Schulden und sonstigeUngebiihren ist gestürzt worden.

Diese und derlei leidigen Vorfälle können sich mehrmal auchbei genauesten Vorsichten des klügsten Fürstens ereignen, denn