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dessen Jahrgehaltes nicht einmal zu gedenken, in keinen Vergleichkommen können.
Nicht zufrieden mit des hohen Rathes eigenen Beurkun-dungen, dass der abgestandene Bürgermeister keinen Schlüssel zuder Renthkammer, auch keinen Schlüssel zur Geldkasse habe, wollendie Mißvergnügten in ihren Erdichtungen immer hartnäckig seyn,nur um bei den unwissenden Bürgern ein falsches Gespräch zuerwecken. Es lebt ja noch tit. Freyherr von Thimus, der mehrmalabgestandener Burgermeister gewesen ist, und zwar noch zuletztaus dem Junius des Jahres 1784 bis in das Jahr 1785 als wennehrder Niklas Bramuierz Stadtrenthineister gewesen. Dieser Freyherrvon Thimus mag darüber befragt werden, er wird nicht sagenkönnen, dass er jemal einen Schlüssel zur Renthstube, vielwenigereinen Schlüssel zur Geldkasse gehabt habe. Andere, soviel nochim Leben sind, können gleichermassen befragt werden. Man be-frage die gewesenen llenthmeister selbst, Herrn Schorenslein, HerrnBuchholz, Herrn Baldus, ob, da sie Stadtrenthmeister waren, einabgestandener Burgermeister einen Schlüssel zur Renthstube, odereinen Schlüssel zur Geldkasse je gehabt habe.
Als vor etwa sieben Jahren der sei. Herr RenthmeisterNeilessen, mit Hinterlassung des Schlüssels auf der Renthstubesich ausgesperret hatte, und weder regierende, weder abgestandeneHerrn Bürgermeister und keiner aus ihnen einen Schlüssel zurRenthstube besasse, auch des Schmids Hand und Werkzeug ver-geblich war, musste eine Fenster erbrochen, und ein kleines Kind,um des Renthmeisters Schlüssel heraus zu bringen, zwischen deneisernen Stangen in das Zimmer hereingepresset werden.
Unter so vielen Menschen, die auf der Renthkammer Gelderabzutragen gehabt haben, z. B. Steuerempfänger, Gallmeydebenten,Pfäcktcr der Bierakzies im Reiche, Einnehmer der Ball- und Ko-ni ediengelcler etc. wird kein einziger erscheinen, und sagen können,dass er jemal dem abgestandenen Burgermeister Zahlung geleistet,und Quittung von ihm erhalten habe.
Selbst die im offenen Rathe vor sich gehenden Jahrrech-nungen beweisen, dass der abgestandene Burgermeister weder Em-pfang, noch Ausgabe habe. Bei diesen Rechnungen wird in derMitte des Rathssaales ein grosser Tisch hingestellt, woran dieRechnungsgeber sich niederlassen. Diese Rechnungsgeber bestehenaus dem vom grossen Rathe gewählten Herrn Renthmeister, aussechs Herrn Neumännern und dem Herrn Registrator; hierzu ge-höret der abgestandene Burgermeister nicht, und hat keinen Platzdabei: Und warum? Weil er keinen Schlüssel zur Renthstubehat, nichts empfängt, nichts ausgibt, folglich nichts zu berechnen