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1 (1890)
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die denn solches in ihre Vierzehnnachten und Jahrrechnungen ein-tragen, und was derselbe in Kasse vorriithig überbält, solches musser, bei seinem Abgange von diesem Amte, dem an selbige Stelleneuerwählten Renthmeister, nach vorgiingiger Berechnung über-antworten, gleich diese Uebergabe in den Büchern alsdenn be-merket wird, wo ohne der neue Renthmeister sein Amt nicht an-treten würde, noch könnte.

3 Ist es, leider! wahr, und hat der hohe Rath durch seine

4. wider den gewesenen Stadt-Renthmeister Niklas Brammerz anHand genommene öffentliche Vorschritte der ganzen Burgerschaftgnugsam bekannt gemacht, dass aus jenem Empfange, welchernicht von dem jetzigen Magistrate, sondern von dessen Vorfahrenlang zuvor dem Renthmeister zugewiesen worden, ein merklicherAbgang befunden worden. Die Herrn Zunftsgeschickte werdennicht ungeneigt seyn über diese Geschichte etwa umständlichereAuskunft zu vernehmen.

Bei dem eben gedachten damaligen Stadtrenthmeister NiklasBrammerz zeigte sich eine Art von langsamen Krankhei-ten, die ihn doch nicht verhinderte, von Zeit zu Zeit auf die Renth-kammer zugehen, und daselbst die Amtsgeschäfte zu verrichten. Dieswährete eine gute Zeit, bis man zuletzt merkte, dass er gar weg-bliebe, und die Renthüberschreibungen nicht so, wie sonst dieOrdnung erfoderet, vor sich giengen.

Niemand konnte zur Renthkammer, Büchern, oder Kassekommen, weil er allein hiervon die Schlüsseln besasse. Solchewurden ihm daher durch den hierzu behörig authorisirten HerrnSecretar. Meyer abgefodert, und von diesem den regierenden HerrnBürgermeistern überreichet.

Ganz billigen Anstand hatte hierauf der abgestandene Herl-Bürgermeister Dauven, in die Renthkammer und Function desRenthmeisters zu treten, bevor zween Deputati die Renthkammereröfneten, Kasse, Bücher und sonstige Litteralien examinirten,aufnahmen, und von dem Befinden den gehörigen Status entwürfen.

Dieses geschähe durch die zween Deputirte, Herrn Werk-meister Heiden und Herrn Baumeister Buchholz. Und hier fändesich der merkliche Abgang, der sonächst mehrmal revidirt worden,und welcher ad Acta fiscalia zu der Herrn Geschickten täglicherEinsicht offenlieget.

Eben vorbenannter abgestandene Burgermeister hätte nunzwar ohne einige Gefahr in die Renthmeisters Function sich ein-lassen können, doch äusserte er bei Versammlung der Herrn Bürger-meistern und Beamten noch vorläufig das Verlangen, den sonstigen