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1 (1890)
Entstehung
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sollten, lind wo mögen aucli von dem vorigen Magistrat solche neueAuflagen zu erfinden seyn, welche seit 23 Jahren den guten Burgergedruckt haben? Keine werden allhier benennet, doch findet sichbei dem 71ten Punkte das Verzeichniss, worauf vieleicht will ge-deutet werden. Das geringe Weggeld kann den Burger nichtdrucken; ohnehin fällt es meist auf das fremde Fuhrwerk. Dasstädtische Kohlwerk kann nicht um den lOten Theil die Stadtversehen, doch hält es die benachbarten fremden Kohlwerke inZaum, und deswegen ist sein Kohlpreis gering, und sogar denKosten nicht angemessen; der Druck ist auf das iErarium zurErleichterung des Burgers. Die Hehlakzies im Reiche betrift denLandmann, welcher dem Burger, so die Melüakzies von Jahr-hunderten her bezahlt hat, hierinn in etwa gleich gestellet worden.

Die zu fremden Farbereyen ausser der Stadt vorführtenTücher zahlen einen halben Reichsthaler, wodurch die Entbehrungder Akziesen an Farbingredienzen der Stadt ersetzet wird, unddieses haben Kaiserl. Maj. allerhöchst selbst für Recht erkannt.Die übrigen Posten des erwähnten Verzeichnisses sind keine Auf-lagen, denn der Burger (es steigt, oder fällt die Pfachtung) zahltdarum keinen Heller mehr, oder weniger; und wenn ehedessenunter vorherigen Magistraten einige Artikeln verhöhet, so sind da-gegen andere merklich herunter gesetzt worden. Ballen, Komedien,und was dergleichen mehr, legen hingegen niemand Zwang an,der Lüstling mag seine gesuchte Vergnügungen zahlen, der arbeit-same Staatsburger denkt edeler, wenn er standsmässig denkt, undsein Geld ersparet. . . Wo sind nun die 23jährigen Drückungender Bürgern? Pfuy der Schande! Worte zu gebrauchen, wovondie Sache kein Daseyn hat, und das wider seine rechtmässigeObrigkeit!

Uebrigens vergönnet der Magistrat den sechs Herrn Go-schickten jeder Zunftsgaffel gar gerne die Einsicht der Jahrrech-nungen, von so vielen Jahren sie es verlangen.

2. Ueber eine alte Sache kömmt diese Frage zu spät in die

Welt, als dass jetziger Magistrates, der es also vorgefunden hat,die Ursache aus dem Alterthum herholen soll. Die Vorfahren ander Regierung werden zu dieser Einrichtung ihre Ursachen gehabthaben, worunter vermuthlich diese wol eine gewesen seyn dürfte,damit nämlich in dringenden Angelegenheiten, wobei der Aufschubgefährlich, die Stadt sich desto fertiger bezeigen könnte. Was derRenthmeister aus seinem besondern Empfange, der just wie allanderer Empfang zur Abführung der Stadtschulden, Zinsen undsonstiger Bedürfnissen bestimmet ist, zahlet, davon muss er dieBescheinigung, oder Quittung den Herrn Neumännern übergeben,