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1 (1890)
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muthe verwaltet, das gemeine Wohl vernachlässiget, und die Kassenohne Erhol für das iErarium zum unersetzlichen Nachtheile dergesamten Burgerschaft geschmälert werden können.

55. Welches uns die leidige Erfahrung neuerdings hei einer

Renthkasse, und vor einigen Jahren bei einer geschmälerten Servize-kasse gar zu deutlich ausweiset.

5G. So dass wir Em. En. Rathe unsere desfallsige Beschwerden

nicht allein vorzutragen, sondern auch um die Erklärung zu fragengenöthigt sind, ob das in der Servizekasse vorgefundene DefizitEm. En. Rathe behörend angezeigt, dasselbe wirklich ergänzet,und zur hinlänglichen Genugthuung desselben sowol, als des ge-samten Publikums ersetzet seye?

57. Daher ferner unsere gegründete Bitte entstehet, dass liinfürodie Jahrrechnungen nicht mehr in Millionen Marken und undeut-lichen Zahlenberechnungen abgefasst, und vorgelesen werden.

58. Sondern in einer leicht zu fassenden Geldsorte, als nämlichin Reichsthalern nicht allein ausgestellet, sondern dass der ganzeInhalt der Rechnung langsam und deutlich vorerst vorgelesen,hernächst Em. En. Rathe umständlieh erkläret, zur Begnehmigungabschriftlich mitgetheilet, auch der Burgerschaft zur reifen Einsichtund Beurtheilung offen gelegt werden möge.

59. Und also die abgelegte Rechnung nicht im Augenblicke einerschnell geschehenen Vorlesung ratificiret, sondern erst den zweyten,oder dritten der folgenden Rathstägen, wenn En. Er. Rath zurreiflichen Untersuchung die erfoderliche Zeit gehabt, nach Befindenapprobirt, und gut geheissen werden möge, damit durch die voll-ständige Publizität derer Sachen, welche ein jeder Mitbürger wissensoll, den angestellten Beamten schon zum voraus der edle Ebrgeitzeeingeflösset werde, sich bei ihrem Amte durch treuliche Verwaltungund kluges Betragen rühmlichst auszuzeichnen, und sich dadurchihren Mitbürgern, welches die grössste Belohnung und eine inner-liche Genugthuung für den wahren Patrioten ist, beliebt zu machen.

60. Ferner En. Er. Rath grossgünstig dahin verordne, dass liin-füro bei allgemeinen bürgerlichen Angelegenheiten von grosserWichtigkeit die Sache erst dem Senate zur Beratschlagung vor-getragen, und die gänzliche Beschliessung bis auf den künftigenRathstag verschoben werde.

61. Damit einem jeden deren Herrn Rathsverwandten zur Nach-denkung und Beherzigung des allgemeinen Wohles Zeit gelassen,und die bürgerliche Wohlfahrt desto gewisser befördert werde.

62. Und unsere Mitbürger also, wenn selbe wider die vorge-schlagenen und nach Befinden vom Rathe zu bestätigenden Ver-ordnungen etc. etc. einige gegründete Vorstellungen und Erinne-