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1 (1890)
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rungen zu machen hätten, Zeit haben, ihre Beschwerden, oderBefugnissen geziemend und gehörig vorzustellen.

En. Er. Eath auch diese anhören, untersuchen, und die 63.Rathskonklusa, bevor solche die gesätzmässige Kraft durch dieSanktion erhalten, nöthigenfalls erläutern, modifiziren, oder aus-dehnen, und aller Misdeutung für die Folge vorbeugen könne.

Dass ebenmässig bei Erledigungsfalle jener wichtigen Aem- 64.tern, welche der jährlichen Veränderung nicht unterworfen, auchzur Besetzung und Dauer keine festgestellte Zeit haben, sondernad Dies vitae vergeben werden, hinfüro Em. En. Eathe der zu be-stimmende Wahltag sowol, als das hierzu vorzuschlagende taug-lichste Subjectum in vorhergehendem Eathssitze angekündigetwerden möge.

Weil es nicht wol zu verbinden, wie wieder eine ausdruck- 65.liehe Bathsvereinbarung wider die guten Gesinnungen einer ganzenBurgerschaft bestehen könne, dass Herr Dauven Burgermeister undzu gleicher Zeit Meyer in Burdscheid seye, und ob dadurch dieBefiignisse und Gerechtsame der Stadt Achen wider Burdscheidnicht geschmälert, wenigstens nicht verschläfert werden, dass mitÜbergebung so vieler eingebohrnen ansehnlichen Männern dieSyndikatsstelle einem Burdscheider Unterthane, der des Burger-meisters und zugleich Meyers zu Burdscheid Schwiegersohn ist,aufgetragen worden.

Denn glauben sich Unterzogene befugt nachzufragen, wie es 66.habe geschehen können, dass ohne Vor wissen und BegnehmigungEs. En. Eathes so viele Kapitalien hinterrucklich aufgenommenworden sind.

Ob es nicht dienlich, den Herrn Eathssekretair Becker dahin 67.zu konstituiren, um zu erklären, auf wessen Befehl er zu derleiAufnehmungen seine Unterschrift und Stadtsiegel beigesetzet habe ?

Ob, und wie Herr Burgermeister Dauven seine zu Laste der 68.Stadt angeblich habende Foderung zu 3000 Bthlr. behörig legiti-mirt habe, und wie ihm desfalls eine renthbare Summe zu Lasteder Stadt habe verschrieben werden können?

Ob es bei derlei allgemeinen Verschreibungen nicht nützlicher 69.seye, sämtlicher Burgerschaft das desfallsige Verhältniss vorzulegen?

Weilen sonst bei derlei hinterrucklichen Verschreibungen dem 70.Burger nichts übrig bleibt, als ein schaudervoller Blick in die Zu-kunft, dadurch die immer mehr anwachsende Schuldenlast die Ge-meinde durch neue Auflagen immer mehr gedruckt werden, undeinzeler private Eigenthum zuletzt dafür haften dörfte.

Woher auch da6 billige Bedenken vorsorglich entstehet, wie 71.es möglich, dass, da seit 23 Jahren die Auflagen vergrössert, und