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jiches Gewerbe treibenden wackern Mitbürgern zum ßatlie annehme,wie solches bei der Bockzunfte mit einem Herrn Franz LudwigGerschoven, der etliche 30 Jahren in Ungarn ist: bei der Kupfer-meisterzunfte mit einem Herrn Boden, so 30 und mehrere Jahrenin Trier etablirt: auch selbst bei der Sternenzunfte geschehen,und andere mehr unstatthaft vorgenommen worden.
Dass man den Militairstand, die Stadtoffizianten, die Thor- 47Schreiber und Thorwächter, und überhaupt die grosse Menge Men-schen, welche in städtischer Arbeit, Besoldung, Eide und Pflichtenstehen, nicht mehr durch Drohungen, oder Belohnungen, oderandere unerlaubte, unsere Freyheit ganz zerstörende Mittel zwinge,auf diese, oder jene Seite zu stimmen.
Dass man vielweniger den Gesätzen zuwider solche in Raths- 48diensten wirklich stehende und beeidigte Leute zu Rathsherrn an-stelle, um andere wackere, alt eingebohrne und patriotischdenkendeMänner dadurch widerrechtlich vom Rathe auszuschliessen.
Dass man auch denen in städtischer Arbeit, Besoldung, Eide 49und Pflichten stehenden Leuten, denen Akziespfächtern und Stadt-lieferanten bei den gewöhnlichen Zunftswahlen nicht mehr gestatte,als was zufolge Kaiserlichen Privilegien denen ReichsstädtischenVerordnungen, und unserer alt hergebrachten DemokratischenRegierungsforme angemessen, und zuträglich ist.
Damit der Einfluss eines Einzeln auf die ganze Regierung 50nicht zu mächtig, und einer gefährlichen zur Bereicherung einzelerFamilien blos abzielenden Aristokratie vorgebogen werde.
Wodurch zuletzt gar ein unerträglicher und allen gut 51gesinnten Bürgern verhasster Despotismus entstehen, und dieoberste Macht (welche eigentlich aus der ganzen Burgerschaft,und aus einem von dieser an ihrer Stelle hinwiederum dazu kon-stituirten versammelten Gross- und Kleinen Rathe gesätzmässigbestehen solle) in die Hand eines einzeln privat Mannes zerfallenkönnte, dergestalt, dass die Rathsherrn nichts mehr seyn würden,als unbedeutende Zuschauer eines Alleinherrschers, und die stummenSchattenbilder verschwundener Reichsstädtischen Freyheit.
Woraus hinwiederum die unausbleiblichen und verderblichen 52Folgen entspringen, dass die Aemter nach Willkühr eines Einzigenvergeben werden.
Dass der begünstigte dem fähigen Mann vorgezogen wird, 53und dem minder bequemen, selbst dem dazu untauglichen einöffentlich Amt, auch gar ein Renthamt ohne Vorstandsleistung an-vertrauet wird.
Wodurch denn in der ersten Anlage schon der unverzeihliche 54Fehler da ist, dass die Öffentlichen Aemter mit gleichgültiger Lang-