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mehrerem Vortheile des städtischen zErarii öffentlich dem Meist-bietenden ausgethan ?
Warum ist die Admodiation der Mastrichter Postwagen neuer-dings zum Nachtheile anderer Bürgern und des Aerariums heim-lich, und bei Auslaufe der vorigen Pfachtjahren nicht wiederumdem Meistbietenden öffentlich ausgethan worden?
Denn bitten wir, dass En. Er. Eath uns freyen Bürgernunsere Wahlfreyheiten handhaben, und den alten Privilegien undGaffelbriefen zufolge beibehalten möge.
Dass bei gewöhnlichen Zunftsgreven- und ßathswalilen derEingang zur Wahlstube nicht mit Soldaten besetzt werde, um da-durch die wählenden Zunftsgenossene zu intimidiren, dass die freyeWahl also nicht mehr unfrey gemacht, und gekränket werde.
Dass die Burgermeisterdiener vor den Wahlen nicht mehrvon Hause zu Hause herumgehen, um denen furchtsamen Bürgernvon Obrigkeitswegen anzukündigen, an welche Leute sie ihreStimmen mit Ausschliessung anderer braven Bürgern zu gebenhaben, und unsere Wahlfreyheiten demnächst so konstitutionswidrigniemals mehr untergraben werden mögen. Yid. Gaffelbrief de 1681.Art. 18.
Dass bei denen frey belassenen Wahlen, ingefolge unsernalten Privilegien und Gaffelbriefen, demnächst alte eingebohrne,angesessene und einsichtsvolle Männer, nicht aber Abwesende undUnmündige zur Wahle vorgeschlagen werden.
Dass man die noch unmündigen und unerfahrnen mit Aus-schliessung alter und ansehnlicher Zunftsgenossenen wider das garzu ausdruckliche im Gaffelbriefe vom Jahre 1681 § 18 enthalteneGesätze in den Eath nicht mehr aufnehme, vielweniger die erstenEathsämter mit solchen unerfahrnen, auch noch losledigen jungenMenschen besetze. Weilen dieses konstitutionswidrig, und unsernGesätzen, welche aus den Eömischen lierfliessen, auch mit denen-selben noch Dato die grössste Gemeinschaft haben, mehr ange-messen ist, dass Patres Patrati und solche Männer, welche ver-heurathet sind, und Kinder haben, bei Besetzung öffentlicherAemtern allemal denen Unverheuratheten vorgezogen werden,indem diesen natürlicher Weise in Bücksicht auf ihre Kinder undNachkommenschaft gegenwärtige und zukünftige Wohlfahrt desgemeinen Wesens näher am Herzen liegen muss, als jenen un-mündigen jungen Leuten, welche ihr Glück noch anderwärtssuchen, und sich durch ein- oder andern Zufall expatriiren können.
Dass man die hier nicht domizilirten, schon 30 bis 40 Jah-ren von hier abwesend gewesenen und anderwärts etablirten Leutenicht mehr mit Hindennsetzung anderer hier eingesessenen, burger-