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wohl zugegangen. Höchstdieselbe werden gnädigst erlauben inunterthänigster Ehrfurcht zu erinnern, dass der Endzweck unsererVerhältnisse niemal auf die Drückung der Freimaurer in Aachen,vielweniger auf einiges auch nur das entfernteste Missfallen derschützenden höchsten Fürsten, sondern einzig dahin ausgegangen,die spätnächtliche und desswegen gar zu stark auffallenden Zu-sammenkünfte in die ver- und ordnungsmässige gemeine Schrankenrückzuleiten.
So wie Ew. Hochfürstliche Durchlaucht in dem höchst-venerirlichen Kreise der Reichsfürsten allzu erhaben sind, um inhöchsten Ungnaden zu bemerken, dass das Betragen der in einemkleinen demokratischen Staat zum Vorstand gewählten Personenihren theuren Amtspflichten entspreche : also sind hingegen Höclist-deroselben Worte allzuverehrlich und heilig, als dass Wir daswohlthätige Christthum eines ächten Freimaurers und dessenschuldige Eigenschaften eines wahren Mitbürgers und Untergebenenbezweifeln dürften.
Belebt von dem Eifer unserer Amtsschuldigkeit, zugleichaber auch von den gnädigsten Zusicherungen Ew. HochfürstlichenDurchlaucht, mögen Wir solchergestalt, der Freimaurer in Aachengehorsame Beobachtung der bürgerlichen gemeinen Gesetze undOrdnungen zuverlässig erwarten, und in dieser Zuversicht ist Unseine unausprechliche Freude Ew. Hochfürstlichen Durchlauchtgnädigsten Gesinnungen gemäss, nämliche Freimaurer nicht alleinzu dulden, sondern auch gegen alle ungerechte Gewalt und Ver-folgung obrigkeitlich und nach Kräften zu schützen.
Von Ew. Hochfürstlichen Durchlaucht höchst angestammterMilde erbitten wir die höchste Gnade, die unserer Verwaltung an-vertraute Reichsstadt Aachen bei jeden derselben Anliegenheiteneifrigst anempfehlen zu dürfen.
Die wir mit allgeziemender Unterthänigkeit und tiefster
Verehrung bestehenEw. Hochfürstlichen Durchlaucht unterlhänigste Bürger-meister, Schöffen und Rath des Königl. Stuhls und desH. It. Reichs freien Stadt Aachen,den 20. Mai 1780.