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1 (1890)
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xxxxvn.

1790, August 12.

Im Jahre 1790 war eine Directorial-Commission des Nieder-rheinisch-westphälischen Kreises in Aachen anwesend, um für dieVerbesserung der Verfassung der Reichsstadt Aachen thätig zu sein.

Am 13. August 1790 übergaben die Herren SchöffenUnterthSnige unnachtheilige Verwahrungs-Anzeige in Betreff desvorhabenden Sfadt-Verbesserungs-Wesen

Unser

des Schöffenstuhls dahier und dessen ersteren so betitulten

Sternzunft.

An Eine Hochansehnliche Kaiser], Commission!

Dem äusserliclien Vernehmen nach sind die von einer hohenCommission zum Verbesserungs-Geschäft hiesiger Stadtverfassungauserselrene mit ihren desfalls entworfenen Vorschlägen bereitsnun dahin gekommen, dass die Zunfts-Greven eingeladen wordenseyn sollen, dieselbe anzuhören und ihre Meinung darüber zu er-öffnen, ob und wieweit die Greven ein und anders gut oder übelhalten, werden diese selbst anzuführen wissen;

Nur die Greven der Sternzunft haben bey dieser Privatenallgemeinen Zusammenberufung nicht erscheinen können, nochwollen, weil diese schon den Vorgeschmack hatten, wie sehr manbey dem gehabten Entwurf dem Corpori des Scheffenstulils undihrer Zunft auf allen Seiten zu benachtheiligen, und ohne Rück-sicht ihrer uralten Rechten ihres Bestandtheils und bestgegründetenBesitzstands zu Werk zu gehen, und alle ihre Vorrechten (ausserdass ein regierender Sclieffenbürgermeister einzig übrig bleibensolle) zu vertilgen sohin all und jedes in einem Hafen zu schmelzengetrachtet habe;

Einer hohen Commission ist es schon bekannt, dass derhiesige Schöffenstuhl ein unmittelbares, nur Kaiser und Reichuntergeordnetes Gericht seye, und in dieser Rücksicht als einseparatum Collegium seine besondere Vorzüge habe; dabey hat esin vorhinnigen Zeiten noch jenen gehabt, dass jeder Schöffen einStadt-Ratlisglied Lebenszeit war, und seyn muste, mithin der Rathdamals aus ihm allein oder doch hernächst mit Zusetzung einigeraus der Bürgerschaft bestanden.

Durch die im Jahre 1450 zum äussersten getriebene Aufruhrsahen die damaligen Schöffen sich zwar gezwungen, ihrem lebens-länglichen Rathssitz zu entsagen und für sich eigen eine Zunft, sodie neue Sternzunft wäre als die erste zu errichten, jedoch behielte