XI
Jahre 165 5 auf Veranlassung des Oderalreu pecer Friedrich Röd»,g/ssjedocd in jo uuheraldischer Weise, dass das Bedürfniss schon lange vorlageine Bearbeitung des ganzen Buches in richtigen Formcu vorzunehmenund herauszugehein Das ist nachfolgend geschehen unter Berichtigung allernachlvcisharen Fehler und Irrthümer und mit Nachtragen his auf dieGegenwart, Die Hmiiburgischei» Gberalccn führten gleichfalls Wappenbüchersscit dem 16, Jahrhundert erhalten,) desgleichen die Iuraten der 5 Haupt-kircheu, die kNirglieder des BNedergcrichtS, diejenigen des Handelsgerichts,die Bank-Herren und die -Bürger der Bank, die Rriegs--Rommissare,die Gbristcn, Gberstleutnants und Bürgerkapitaine sseit 1669), die Mitgliederder Patriot, Gesellschaft u, s, f., überhaupt wurden Wappenbüchcr bei fastallen am Gemeinwesen mitwirkenden Deputationen, 'Rollcgicn und Vereinengeführt.^)
Das hatte plötzlich mit der Einführung der neuen Verfassung imJahre 1859 ein Ende, vermuthlich weil demagogische Hitzköpfc der 48, Jahremir Brustton verkündet harren, dass „die Heraldik ein lächerlicher, mittelalter-licher Zopf" sei, „dass sie sich mit einem echt bürgerlichen Ginn nicht ver-trage", ja, dass „sie ein gefährliches Mittel zur Reaktion ^) sei und dergleichen mehr. Die verschüchterten, ängstlichen Bürgcrkreise wagten nicht,solchem verslandnisslosen Gerede muthvoll entgegenzutreten; man that demAdel den Gefallen dre offizielle Wappenführung aufzugeben und als einVorrecht desselben hinzustellen. So konnte es denn nicht ausbleiben, dassdas Interesse für Heraldik in den Bürgerkrcisen allmahlig ganz erstarb,um so mehr als der Vliedergang des Ruustgcwerbes in dieselbe Zeit fiel,AIs aber auf die Gründung des Deutschen Reiches ein ungeahnter Aufschwungdes deutschen 'Runfrlebcns folgte, als man begann auf die Blücbezeit derRenaissance in Deutschland und ihre Farbenfreudigkeit als Vorbild zurückzublicken, da war es naturgemass, dass auch die Heraldik in den Rreis derIsscubelebung gezogen wurde, alsbald kraftig aufblühte und wiederumeinen festen Boden gewann, wie das besonders auch in Hamburg imöffentlichen wie im privaten Lcbeu an ungezählten Beispielen zu Tage tritt.Man war indessen nicht überall so voreilig wie in Hamburg in, Aufgebender alten, schönen Sitte der offiziellen Wappcnführung, So wirdz. B, in -Lübeck noch hcutigesrags die offizielle Rathslinie nur Wappen 'geführt, und es gilt als ungeschriebenes Gesetz, dass der Graacsarchivarden neucrwahlten Senator um Einrcicbung seines Wappens ersucht, umdie Eintragung vollziehen zu lassen. Diese seit den ältesten Zeiten in gleicherWeise geführte Rathslinie ist ein hoch interessantes Wappenbuch; m dem-selben treten alle Eigenthümlichkeiten und Wandlungen der Heraldik inden verschiedenen Zeiten zu Tage,
Das leitet über auf die
m Die lehren Tafeln besonders sind ohne jedes heraldische verständnist enrworten i ste zeigen meistLandschaften n, dcrgl, mir allen Reizen der Perspektive, in welchen die eigentlichen wappenbildcr einkümmerliches Dasein führen,
4-) In der Sammlung Hamburgischcr Scscize und Verordnungen i'RIeseker) ist aus den, Zahre >755cii, Fall berichtet welcher zeigt'wic sehr man darauf hielt, das; das Wappen emer angciehcnen und um dieSradr verdienten Familie durch dcu Leichtsinn eines Mitgliedes nicht in tlnckrc falle. Der Senat enrlchied inder Angelegenheit der geforderten Legirimirung einer Auster ^'Lhelichen. daü die verreisende stell mir deinNamen' des L, (das konnte man nicht'verwehren) möge begnügen lassen , hingegen des L'schcn Wappen's stchganzlich enthalte,
4t) Dennoch wurde zu allen Seiten und wird noch gerade in der demokratischen Schweiz dasWappcnwcfcn besonders gcpsiegt. Siehe Wilhelm sobler- lliever s 1557 herausgegebenes wappenbuch dervürgcr Zürichs,