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Hamburgische Wappen und Genealogien
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Blicken wu- alicr in das hanslichc Leben des freien Städters, so trittnns überall eine wohlthuende Pietät gegen das init der Vergangenheitverknüpfte "Mappen entgegen. An den kostbaren Hausgeräthci», an Goldund Gilbersachci», Truhen und Schranken verleiht es den Gegenständeneinen den „Mode-Teufel" überdauernden Werth.--) Am Haufe, im „Haus-schild" dient es dein Wanderer zum Wegweiser.^) Die Familien gleichenVlamens unterschieden sich nach dem Wappen, z, B in Hamburg dieMoller „vom Bauin" von den Moller von „Adlersklau", den Moller„vom halben Stern und Adlersklau" und den Moller „vom Hirsch",ferner die von Eitzei» „mit dem Bärei»" von den von Eitzei» „mir derRaute" u.s. w.'-) Ja wir finden es als ungeschriebenes Gesetz geltend, daß einjeder Bürger, welcher zu Amt und Würden gelangte, ein Wappen führenoder zur Wappcnwahl schreireit mußrc^), welches dann durch Vererbungzum Fainilicnwappci» wurde isiehe Theil l dieses Buches).

Aus diesem letzteren Brauch gingen die vielen bürgerlichenWappenbücher hervor, welche sich in den ehemals freien Reichsstädtenund den jetzigen freien Hansestädten erhalten haben.

Eines der ältesten Hamburgischen ist die von den» späteren Raths-herrn Hermann Rover angelegte Hamburgische Rathslinie, betiteln„Annotario oder beschriungc der nhamcn der Rathspersonen, so thoHamborch in» Rade gewesen, daruan man nachrichtunge hefft vth oldenrecesscn schriften vnd breuen thosamcn gclesci» vi»d voruaset dorch lVl.Hcrmaititum Roucr, Ai»i»o 15Z4".

Die Rarhsherren, »velchei» die in» Mittclalrer sehr bedeutungs-volle -Bezeichnung „Herr" gleich den Rittern gegeben wurde,Zssführten ausnahmslos Wappen. Auch die Hamburger Rathsherren,deren Wappen, soweit dieselben bekannt, im ersten Theil dieses Buchesmitgetheilt sind, huldige,» diesem Brauch seit den ältesten Zeiten. Rover'sZeichnungen lassen erkennet», daß er die Wappen bis zum Jahre 1475nach alten gothischen Vorbildern kopirte/°) wobei er vielfache Ball-hornisirungen beging, Schildrändcr zusetzte und Farben verwechselte, wiesich nachweisen läßt. Rover's Buch bildete die hauptsächlichste Grundlagefür die 1722 gedruckte,» Wappcntafcli» zu Senator Schröder's- „Last»?rc>cc>rt8u1g.l'es et Lorisul^res Die Zahl derselbe»»

wurde im Laufe der Zeit mehrfach durch Nachträge vermehrt, zuleyt im

hängen zu lapen. Dergleichen War damals zwar vorgekommen, aber noch nicht gewöhnlich. Schon 1349verordnete Gottschalk von Attendorn testamentarisch, das sein Schild und Helm neben dem Altar einervon ihm in der Ratharinenkirche gestifteten Virarie aufgehängt werden solle.

zz) Die Anbringung des Ü)appcnS ist nicht überall zulässig; „es sei im HauSrath stets der höchsteSchmuck."

z6) Shakespeare, Rönig Richard III., 3 Aufzug, 5 Sc.

„Stell ihm vor, wie Eduard einen BürgerAm L.cben strafte, bloß weil er gesagt,

>Lr wolle seinen Sohn zum >^rben machenDer Rrone, meinend nämlich seines Hauses,

Das so nach dessen Schilde ward benannt."

z?) vergl. <sheil I dieses Buches.

z8) Aus der vielseitigen, sonstigen Anwendung der Wappen seien nur noch hervorgehoben die sogen.Regiments-, Gedächtniß- und Jubiläums-Medaillen, welche meist die Bildliche der betreffenden Bürgermeisteroder Jubilare und deren Wappen zeigen, die Scharfrichter-Pfennige, die Ralcnder (z. B. HamburgerRatender von 135?) Stadtpläne u. s. f. In Lübeck waren die zu den „Pasteten-Hochzeiten" gebrauchtenRüchen mit Wappen versehen. Die von 1453 zeigen IS Wappen und die Umschrift.

„Beware rho L.obccke Dinen RadtDe Borger Solvcst vor alle (Rwadt."

39) Wehrmann. 1LS sei ferner der seit dem 13. Jahrhundert zu ^kagc tretende Gebrauch erwähnt,daß die Bürgermeister von Lübeck ihre Wappen auf das SpceieSgeld der Stadt selten zur Beurkundungder vollwerchigkeit des Geldes (die Wappen meist im Schiveif des Reichsadlers oder auch frei im Schild).

90) vermuthlich nach einer gemalten und mehrfach übermalten wappenrafel im Rathhause; hätteer von Siegeln kopirt, so würden die Fehler unmöglich gewesen sein; siehe die betreffenden Siegel in derSammlung des Vereins für Hamburgische Geschichte.