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2. Nicolaus I.
Memoria ipsius non deerit,debet merito nec deesse.
§• 12.
„Sein Andenken wird nicht untergehen, und soll„mit Recht nicht untergehen." Diese seltenen, pro-phetischen Worte sprachen einst trauernde Landesherrenam Sarge ihres Vaters, des hochverdienten FürstenNicolaus I. von Werle [XXXII], über den Ritler NicolausHahn, als sie im schmerzlichen Andenken an die Ver-dienste ihres Vorfahren sich der weisen Kraft seineswackern Rathes ergaben. Ist auch das Fürstenhauslangst erloschen, so ist doch seines StammvatersSegen an dem hahnschen Geschlechte lebendig und indem Glücke des Hauses wahr geworden, welchesNieolaus Hahn befestigte, ein Held des Friedens,stark und erfahren, treu und fromm, der das Land invielen trüben Wechselfallen klug regierte.
Die vier Söhne Heinrich Borwins theilten das Landihrer Väter in vier Theile. Der zweite von ihnen, Ni-colaus, erhielt heim Antritt seiner Volljährigkeit imJ. 1231 den grössern, südöstlichen Theil des Landes,welcher nach der alten Fürstenburg, vor welcher derStammvater Niclot den Heldentod gefunden hatte, denNamen Werle empfing. Nicolaus übernahm für seinendritten Bruder Borwin bis zu dessen Volljährigkeit zu-