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Von einigen Geschlechtern lassen sich alle dieseAnsichten urkundlich nachweisen und von diesen istallerdings wohl ein Schluss auf die übrigen gestattet.Unter den pommerschen Geschlechtern ist es von demvon Ejckstedt jetzt wohl ausgemacht, dass es von dempommerschen Kämmerer Dubizlav, Sohn des edlenBurggraven Rochil von Demnvin, herstammt ( 15 ).
Einer der vornehmsten Edlen Meklenburgs warThetlev von Gadebusch(Thetlephus de Godebuz). Schonunter Borwin dem Vater steht er 1218 und 1219 denLandesfürsten zunächst. Er war zur ersten Zeit desjungen Fürsten Johann von Meklenburg Burgmann oderBurggraf (burgravius) zu Gadebusch und besass ausser-dem im Lande Gadebusch viele Güter, z. B. Vitense,Rosenow, Alt-Pokrent, Wakenstädt. Er behauptet fort-dauernd unter den Rittern des Landes die erste Stelle[IV — IX], — nur einmal geht ihm im J. 1230 derDynast Alard Gans vorauf [IV] —, wird vorherrschendHerr (dominus) genannt, während die übrigen Ritterneben ihm diesen für die Ritter bald allgemein gebräuch-lichen Ehrentitel oft noch nicht erhalten, und nimmtan allen wichtigen Angelegenheiten der LandesregierungTheil. Als der Fürst Johann dem Bischöfe Brunwardseine Beeilte gegen den unter dem Schutze der pom-merschen Herzoge streitenden Bischof von Camin einst-weilen mit Glück vertheidigen half [VI], erhielt Thetlevvon Gadebusch das Land Loiz. Im J. 1242 verlieh er; der Stadt Loiz das liibische Recht und vererbte gegendie Mitte des 13. Jahrhunderts die Herrschaft auf seineSöhne Werner und Heinrich, welche das Geschlechtin Pommern fortpflanzten. Thetlev war ein Blutsver-
Geech. des Geschl. Hahn. 1. A. 2
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