Druckschrift 
1 (1844) Bis 1299 : mit einer Steindrucktafel
Entstehung
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wendischer Herkunft, entgegen. Der Streit dauerte andrei Jahre, bis die Wenden am 18. Junii 1195 unterden Augen des Grafen von Schwerin es durchsetzten,dass Brunward den Hirtenstab behielt. Dagegen räumteder wendische Adel ein, dass künftig die Domherrenfreie Bischofswahl haben sollten, wenn dieselbe inGegenwart des wendischen Adels geschehen werde;der Bischof solle auch ohne dessen Einwilligung keineGüter veräussern dürfen, dagegen sollten die bischüllichenBesitzungen für den Fall eines Krieges zwischen denWenden und Deutschen unter dem Schutze der Wendenstehen ( 8 ). Solche Vorgänge sind allerdings geeignet,einen grossen Einfluss des alten wendischen Adels er-kennen zu lassen. Daher gab denn auch der FürstBorwin bei der Stiftung des Doms zu Güstrow imJ. 1226 den Domherren auf Veranlassung des BischofsBrunward freies Wahlrecht, um die Gewaltthätigkeitder Grossen zu verhüten (ad cavendam violentiammajorum) ( 9 ). Im .1. 1218 gründete der Fürst Borwindie Stadt Rostock unter Zustimmung der Grossen seinesReichs, sowohl Wenden, als Deutschen (dominationisnostrae majoribus, tarn Slavis, quam Theutonicis pre-sentibus) ( 1() ). Der Ausdruck Edle (nobiles) kommtin heimischen Urkunden ebenfalls öfter vor ( 11 ). Sowerden im J. 1233 die Vormünder der jungen Landes-herren und die Burgmänner von Güstrow, unter denenHeinrich Gamm, Heinrich Grube, Slavotech u. A. na-mentlich aufgeführt werden, Edle (nobiles) genannt,und die vorpommersehen Fürsten bezeichnen ihre Hof-genossen (de curia nostra) gewöhnlich als Edle ihresLandes (nobiliores prouinciae Diminensis). Häufigwerden dieselben Personen gradezu Wenden (slavi)