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5 (1846)
Entstehung
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rich's II. 1008 Hierselbst einen Markt aufrichtete, und am Sams-tage allwöchentlich öffentliches Gewerbe treiben ließ. Als 70Jahre später die Bürger der benachbarten überrheinischen Reichs-stadt Trcbur wegen Empörung gegen Kaiser Heinrich IV. ihrePrivilegien einbüßten, und der königliche Palast allda zerstörtwurde, kamen die Freiheiten jener Stadt und die Steine ihrerBauwerke an Oppenheim, wodurch dieser Ort beträchtlich ver-größert wurde und an Bedeutsamkeit gewann. Im folgendenJahrhundert ließ Kaiser Lothar II. auf der Stelle der alten-merburg einen Königspalast, die herrliche Landskrona, erbauen,die zum zcitweisen Aufenthalte der Kaiser dienen sollte. Be-sonders König Ruprecht weilte gerne in derselben, der auch vielzu ihrer Befestigung und Verschönerung beigetragen, und end-lich 1410 seinen Lebenslauf hier beschloß. Auch von Adolf vonNassau wissen wir, daß er vor der verhängnißvolle» Schlachtbei Göllheim sein königliches Hoflager daselbst aufgeschlagen, undAlbrcchtcn von Oesterreich mit allen von seinem Vater ererbtenRechten und Landen feierlich belehnt habe. Die Beschirmungdieser Burg war einem kaiserlichen Amtmanne nebst einer zahl-reichen Burgmannschaft aus den vornehmsten Geschlechtern an-vertraut, welche theils in derselben, theils in der Stadt ihreWohnungen hatten, und als reichsunmittelbare Vasallen ausge-zeichnete Vergünstigungen genossen. Diesen Burgleutcn war nichtbloß erlaubt, eine» jeden, selbst Städte und Fürsten zu befehden,wenn diese sie in ihren Rechten gekränkt, und sich auf eine drei-malige Vorladung vor das Burggcricht nicht cingefundcn, son-dern sie hatten auch ein besonderes Bnrgrecht, nach welchem aus-schließlich ihre Streitigkeiten von dem Reichsamtmann entschiedenwurden, so daß sie vor keinen andern Gerichtshof, selbst nichtvor das kaiserliche Kammer- oder Hofgericht zu Rothwcil gefor-dert werden konnten. Auch hatte König Richard 1269 sie füralle Zeiten von jeglichen Abgaben freigesprochen. Diese Privi-legien wurden in Folge, mit Ausnahme des zuletzt erwähnten,auch den Bürgern der Stadt zuerkannt. Der Wohlstand und dasAnsehen derselben hob sich fortwährend durch die Gunst der fol-genden Kaiser, bis sie im Anfange des 19. Jahrh, zu dem Rangeeiner unmittelbaren Reichsstadt gelangte, indem Friedrich II. ihrdieselben Berechtigungen gewährte, deren Frankfurt theilhaftig war.Seitdem wurde die Hälfte des städtischen Magistrats aus denadeligen Geschlechtern der Burgmannschast gewählt. Die Obrig-keit nämlich, die im Namen des Kaisers die Regierung und Ver-waltung der Stadt führte, bestand aus einem Rathe von 11 Rit-tern und 11 Bürgern sammt einem Syndikus und Stadtschrcibcr,worunter alljährlich ein bürgerlicher und adeliger Bürgermeistergewählt wurde, denen der kaiscrl. Amtmann als Ncichsschultheißbeigegeben war, um in Rath und Gericht den Vorsitz zu führenund in nöthigen Fällen ihre Stelle zu vertreten.. Auch war dieStadt unter die besondere Obhut dieses Neichsamtmanns gestellt,

^ um sie in ihren Rechten und Freiheiten zu Wasser und zu Land zu be-schirmen. Unter dessen Gerichtsbarkeit gehörten außerdem 11 Reichs-dörfer und alle in der Umgegend angesessenen Königsleutc oderkönigl. Leibeigene in HZ Ausdörfern, welche in 12 Hübncrfauthcicnabgetheilt waren. Diese Ausleute waren verpflichtet, als des KaisersHörige, eine gewisse Anzahl von Hühnern und sonstigen Abgabenden Hühnerfauthen für die königl. Küche und Schatzkammer abzulie-fern, wofür sie deren Schutz vor Gericht und im Kampf genossen.

Wegen der Vorrechte, deren sich die Stadt Oppenheimauf diese Weise durch kaiserliche Huld zu erfreuen hatte, führtesie in ihrem großen Siegel das Bildniß des auf seinem Thronein Majestät sitzenden Kaisers. Und im 13. Jahrhundert hattesie sich zu einer so stolzen Selbstständigkeit erhoben, daß sie sicherkühnen durfte, dem nach Besiegung und Beerdigung seinesFeindes Adolf im Triumph von Göllheim zurückkehrenden KaiserAlbrecht die Thore zu schließen, worauf dieser den Einzug nichterzwingen wollte, sondern seinen Zug nach Mainz fortsetzte.Um diese Zeit gehörten zur Stadt drei bedeutende Vorstädte,und die zahlreiche Bürgerschaft war in 11 Zünfte abgetheilt,die sämmtlich ihre besonderen Zunftmeister und bestimmte Zu-sammenkünfte und Satzungen hatten. Als nach dem Tode Kon-rad's IV. und Wilhelm's von Holland das unglückliche Deutsch-land mehrere Dcccnnien (12561273) ohne Oberhaupt war,schlössen 70 rheinische Städte, auf Anregung eines MainzerBürgers, einen Bund zu ihrer gemeinsamen Sicherheit, denensich später auch viele Fürsten anschlössen. Die Stadt Oppen-heim, welche dieser Verbindung beigctreten war, genoß mit denStädten Straßburg und Basel die Ehre, die Bundesverwand-ten zu ihren Versammlungen in ihren Mauern aufzunehmen.Auch war noch vor 200 Jahren in dem alten Kaisersaale aufder Landskrona ein hierauf bezügliches Bildniß zu sehen, welchesdie 7 Kurfürsten des Reichs in Lebensgröße, in ihrer Rang-ordnung und Ehrenklcidung nebst den Neichskleinodie» vorstellte.In der Mitte befand sich statt des Kaisers das Bild Christi,in der Linken den Reichsapfel haltend und die beiden Vordcr-finger der Rechten emporhebend. Denn Christus sollte so langeihr Haupt und Schutz sein, bis ihnen von oben ein Kaiser ge-geben würde. Ein ähnliches Bündniß zur allgemeinen Lanves-sichcrheit schloß die Stadt Oppenheim in der unheilvollen ZeitLudwig's von Baiern mit Straßburg, Speicr, Worms undMainz. Unter Anführung des Grafen Johann von Spanheimzogen die Verbündeten unter andern gegen die Burg Nhcin-grafenstein los, um den Wildgrafen Hartard von Dhaun zuzüchtigen, der ihnen besonderen Anlaß zu Klagen gegeben halte.Ein Vergleich endete jedoch 1328 die Fehde. Beweise von deinGlänze und dem Ansehen dieser Stadt sind nicht minder diefeierlichen Zusammenkünfte von Fürsten, Grafen, Rittern undFreien, welche zu verschiedenen malen schon 1016 und 1024,