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„dat de paves let laden de biscope nnde de prelaten van„siner provincien. Do toch des achteden dages na twelften„biscop IJinric van Lubeke to bove unde blef darna ver-,,dehalf iar" (I, S. 213). Schon am 7. Junii 1312 hattensich zu Gadebusch die Bischöfe von Lübeck, Schwerin undRatzeburg gegen den Erzbischof Johann verbündet, ihrPrivilegium, nicht über die Elbe zum Provinzial-Conciliumkommen zu brauchen, auf gemeinsame Kosten zu verthel-digen, welches Bündniss am 4. Julii 1335 zu Hamburgerneuert ward. — Zum Vikar des Erzbiscbofs hatte derPapst einen ganz unpassenden, schlechten und gewaltthätigen(insipientem, nil proficientem) Priester der ratzeburger Dio-cese, den Heinrich von Dassow, ernannt, den die Apellationgegen die Restitution des Erzbischofs „in den schlimmstenFarben schildert"; und dieser, ein Meklenburger, der inWismar den Kirchenbann verkündigte, war dem BischöfeHermann nahe und mit dessen Verhältnissen vertraut genug,um jeden Anlass zur Befriedigung seiner Leidenschaften zubenutzen; der Bischof musste also auf seiner Hut sein,wenn er nicht, wie Heinrich von Lübeck, sein Bisthumpreisgeben wollte.
Der Bischof fftecmatm konnte und durfte seinenSprengel jetzt um so weniger verlassen, als er im Anfangedes J. 1321 schon wusste, dass der Fürst Heinrich vonMeklenburg siimmtliclie Einkünfte der Geistlichkeit einesJahres in der Landesnoth an sich zu reissen beabsichtige,eine Maassregel, welche viel Noth über Meklenburg brachte;man vgl. Meklenb. Urk. II, p. 130. Bei dieser Gelegenheitstiess der Bischof JÖccmantt aber auf seinen zweitenGegner, den Löwen von Meklenburg, einen der grösstenKriegshelden des Nordens und einen bedeutenden Mann,der vielleicht doch grösser war, als er selbst. Die übrigenPrälaten des Landes kämpften mit den geistlichen WafTen;Jßcrmattn, der wohl einsah, dass das genommene Gut un-wiederbringlich verloren sei, suchte es mit dem Schwertezu schützen.
Man sieht also klar, dass in dem Leben fdcctltanttonicht von thörichten Geldvergeudungen, ver-kehrten kleinlichen Maassregeln oder sittlicher Erniedrigungdie Rede sein kann, sondern nur von Wahrung der bischöf-lichen und kirchlichen Rechte gegen Habsucht und Gewalt,zweien mächtigen und grossen Gegnern gegenüber. Uebri-gens war die Verschuldung des Bisthums Schwerin schon
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