GRAFEN V. HERBERSTEIN.
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Gf.org der Jüngere enlspross. Georgs des Jüngeren zwei Söhne waren:Bernardin II. und Georg Andreas , und der Sohn des Ersleren: JohannMaximilian , hinlerliess drei Söhne: Johann Georg, Johann Otto und Jo-hann Ernst.
Die zwei Linien und die drei Aeste der älteren Linie der jüngerenHaupllinie sind folgende: A. Die von Bernardin II. — dem Sohne Georgsdes Jüngeren — gest. 1624, absteigende ältere Linie. Den älterenAst dieser Linie in Steiermark stiftete Johann Georg — der Sohn Jo-hann Maximilians — gebliehen im Türkenkriege vor Ofen 1686 im 26.Lebensjahre. Der mittlere, von Johann Otto — Sohn Johann Maximi-lians — gest. 1709, gegründete Zweig erlosch 1785 mit dem Sohnedesselben: Ferdinand Leopold, und der jüngere von Jobann Ernst —dem Sohne Johann Maximilians — gest. 1746, entsprossene Ast starbmit dem jüngsten Sohne desselben: Johann Adam Joseph, 1782 aus.— 15. Die von Georg Andreas — dem Sohne Georgs des Jüngeren —gest. um das Jahr 1605, gestiftete Linie in Schlesien und Böhmen er-losch mit dem Urenkel des Stifters: Johann Leopold Erdmann, 1729.So blüht denn von dieser jüngeren Haupllinie und überhaupt von demganzen einst so gliederreichen und so weit verbreiteten Geschlecbte nurnoch der ältere Ast der älteren Linie der jüngeren Hauptlinie.
Die Slandeserhöhungen der Familie anlangend, kam der Freiherren-stand durch Siegmund in das Geschlecht. Derselbe — ein Sohn Leon-hards — geb. 1486, gest. 1566, als Gelehrter und grosser Staatsmannbekannt, k. k. Kämmerer, Geh. Rath und Gesandter, wurde an mehrerenordische Höfe, namentlich an den russischen und türkischen Hof, alskaiserlicher Orator, Gesandter und Botschafter abgeschickt, und mit sei-nem Bruder Wilhelm und den Söhnen seiner verstorbenen Brüder:Georg III. und Johann, vom nachmaligen Kaiser Ferdinand I. als römi-schem König 18. Nov. 1537 in den Freiherrenstand erhoben. KaiserCarl V. und König Ferdinand I. verbesserten durch Gnadenbriefe vomJahre 1522 und 1542 das Wappen miL dem vereinigten österreichischenund castilianischen Hauswappen (Feld 1 und 6), so wie mit dem zwei-ten, mittleren und dritten Helme, deren Schmuck sich auf die erwähn-ten Gesandtschaften bezieht, und 1542 wurde demselben und seinemGeschlechte das Erbland-Kämmerer- und Truchsessen-Amt im Herzog-thum Kärnten erblich verliehen. — Der Grafcnsland ist durch mehrfacheErnennungen in die Familie gekommen. Johann Maximilian aus derälteren Linie der jüngeren Hauptlinie wurde mit seiner ganzen Descen-denz und mit seinen Brüdern Johann Wilhelm und Georg und seinemVetter Bernhard vom Kaiser Ferdinand III. 9. Juli 1648 in den Reichs-grafenstand erhoben, doch wurde das Diplom erst 18. Mai 1652 er-theilt. Georg Siegmund aus der Pusterwaldischen Linie, k. k. Geb.Rath und Inneröslerr. Vicestatthalter, erhielt 1657 vom Kaiser Leopold I.die Grafenwürde, und zwölf Brüder und Vettern Grafen v. Herbersteinwurden 1710 vom Kaiser Joseph I. zu Reichsgrafen ernannt.
Die Abstammung der jetzigen Grafen v. Herberstein ist folgende:Johann Georg , geb. 8. Mai 1666, geblieben 13. Juli 1686, war verm.