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1 (1852) A - K
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GRAFEN V. HARDENBERG.

1 749 mit Anna Sophie Ehrengart v. Bülow, geh. 18. Juni 1731, gest.im Sept. 1809. Her älteste Sohn aus dieser Ehe war Cahl August,geb. zu Essenrode 31. Mai 1750, gest. 26. Nov. 1822 zu Genua alsk. preuss. Staats-Canzler, in erster Ehe verm. 8. Juni 1774 mit Chri-stiane Friederike Juliane Gräfin v. lievenllow, geb. 15. Febr. 1759,geschieden 1788, gest. 17. Mai 1793. Wegen seiner grossen Ver-dienste um den preussischen Staat wurde derselbe 3. Juni 1814 vomKönige Friedrich Wilhelm III. von Preussen aus dem Freiherrenstandeunmittelbar in den preussischen Fürstenstand erhoben und zwar auchfür seine Nachkommen, mit der Nachfolge in die Fürstenwürde nachdem Rechte der Erstgeburt und mit der Bestimmung, dass alle Nachge-borenen seiner männlichen und weiblichen Nachkommenschaft die Gra-fenwürde und das ihm erlheille Wappen, doch nur mit einer Grafen-krone, führen sollten, welche Bestimmung 1816 auch auf die Kinderseines Bruders, des Grafen Adolph Göttlich, ausgedehnt wurde. AlsDotation der Fürstenwürde verlieh dein Fürsten der König von Preussenim Nov. 1814 die ehemalige Johannitercomthurei Lietzen und das vor-malige v. Prittwitzsche Amt Quilitz; letzteres unter der Benennung:Herrschaft Neuhardenberg. Im Testamente besLinunte der Fürst dieseGüter mit dem schon früher von ihm erkauften Gute Tempelberg heiFrankfurt an der Oder zu einem Familien-Fideicommiss für seine männ-lichen Nachkommen und, wenn der Mannesstamm derselben ausgehenwürde, für den Sohn seines Bruders, den Grafen Carl Adolph Christian,und dessen Mannesstamm. Der einzige Sohn des Staats-Canzlers Für-sten v. Hardenberg aus erster Ehe mit Christiane Friederike Juliane Gräfinv. Reventlow: Christian Heinrich August , folgte dem Vater im Besitzeder Standesherrschaft Neuhardenberg, verzichtete aber mit königlicherGenehmigung aus Ehrfurcht gegen die hohen Verdienste des Vaters 3. Jan.1823 auf die Fürstenwürde und führte nur den grällichen Titel. DasNähere über denselben ist Folgendes: Christian Heinrich August Grafv. Hardenberg-Revenllow, geb. 19. Febr. 1775, gest. 16. Sept. 1840,k. dän. Geh. Conferenzrath und Holjägermeister, Besitzer der von seinerMutter ererbten Güter Hardenberg, Krankerup etc. auf Laaland, welchevom Könige von Dänemark im Juni 1814 unter dem NamenHarden-berg-Reventlow" zur dänischen Lehngrafschaft erhoben worden waren,vermählte sich 18. Sept. 1795 in erster Ehe mit Jeannette CarolineFreiin v. Reitzenstein, geb. 14. Nov. 1777, gest. 25. Dcc. 1819, undin zweiter 19. Febr. 1822 mit Emma Louise Friederike Georgine Gräfinv. Hardenberg, geb. 29. Jan. 1796. Was den angeführten Namen:Hardenberg-Reventlow anlangt, so war dein Vater, als damaligen Kam-merrath Carl August Freiherrn v. Hardenberg, durch ein k. dän. Diplomvom 7. Juli 1774 erlaubt worden, wegen der von seiner Gemahlin ein-gebrachten Güter Namen und Wappen der Familie v. Reventlow anzu-nehmen, mithin für die Folge sich des vereinigten Namens und Wap-pens von Hardenberg-Revenllow zu bedienen. Der verewigte Staats-Canzler hat nie davon Gebrauch gemacht, wohl aber der Sohn, und soführte denn derselbe in seinem durch den Vater erhaltenen Wappen