Druckschrift 
1 (1852) A - K
Entstehung
Seite
306
Einzelbild herunterladen
 

GRAFEN V. HAHN.

Grafen v. Halm.

JCutlKrifd). ittrdilcnbnrg.

Besitz: Basedow, Langwitz, Christinenhof, Gcssin, Schwinkendorf, Fauienrost, Demzin,l.iepcn, IIungerstot'IT, Hittermonnsliagen, Lanzen, Schwarzenbof, Hinrichshagen, Leverstorf, Tressow, I.npendorf, Baumgarten, Pansehenhagen, Graliowhöfe, Sommer-storf, Pleetz, Boga. Ahrensberg, Kuehelmiss, Wilsen, Hinzenltagen, Serran,Thiirkow etc.

Wappen: im silbernen Schild ein mit dem rechten Fuss ausschreitender,rechtsgekehrter rother Hahn. Nach der Angabe im Genealog. Taschenhuclic dergräfl. Häuser sind Schnabel, Fasse und die beiden ersten gekrümmten Schwanzfe-dern schwarz. Auf der Grafenkrone steht ein gekrönter Helm, auf welchem sichdas Wappenbild wiederholt. Die Helmdecken sind silbern und roth, und denSchild hallen zwei geharnischte Ritter, welche in der freien Hand ein gesenktesSchwert Italien. Die Visire sind geöffnet und die Helme mit vier Straussenfedernbesteckt, beim rechten Schildhalter rollt, silbern,-rollt, silbern, beim linken silbern,rollt, silbern, rollt. Bisweilen kommt die Devise: Primus sunt, qui Deum laudat, vor.

Uralte mecklenburgische Familie, welche sich aus Mecklenburgnach Lief- untl Curlantl, Pommern etc. ausgebreitet hat. Hie AnnahmeEiniger, tlass dieselbe aus Franken nach Mecklenburg gekommen sei,haben die neuesten gründlichen Forschungen, welche Lisch vorgenommen,nicht bestätigt. Nach diesen Forschungen ist die Familie nicht in Meck-lenburg eingewandert, sondern, so weit dieselbe geschichtlich zu ver-folgen ist, eingeboren. Nach der gütigen Mitlhcilung, welche aufBitten einer der kundigsten mecklenburgischen Geschichtsforscher, HerrPastor Masch in Demern, der Redaclion, welche demselben auch alssehr bewahrten Ileraldiker mehrere Aufschlüsse verdankt, zukommen liess,ist der Stammvater des Geschlechts v. Hahn der Hilter Eckhard Hahn,welcher zuerst 1230 vorkommt. Da er allein unter seinen Zeitgenossenden Namen Hahn führt, sein Bruder Gottschalk aber sich nach seinemRitterlehn von Dechow nennt, so ist es zweifellos, dass beide, einemalten eingeborenen wendischen Adelsgeschlechte entsprossen, hei der Ger-manisirung Mecklenburgs und hei dem mit derselben gleichzeitigen deut-schen Ritterthum die angegebenen Namen annahmen, und zugleich gewiss,dass sie aus dem westlichen Theile des Landes nach dem östlichen sich