GRAFEN V. GÖRLITZ.
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Grafen v. Görlitz.
fulljcrifd). ©roliljrvjogtlium fjcffnt unö üb'nigr. Württemberg.Besitz: das Ritlergut Hengstfeld.
Wappen: Schild der Länge nach gctheiU; rechts in Schwarz ein dieSachsen rechts wendender ahwärtsgckrhrlcr goldener Flügel; links in Gold zweiüber Kreuz gelegte Beile mit braunen Stielen. Ueber der Grafenkrone erhebt sichein gekrönter Helm, auf welchem ein Reil mit dem Stiele nach rechts und obensteht. Die Helmdecken sind schwarz und golden, und den Schild halten zwei aus-wärtssehende schwarze, goldbewehrte Adler mit ausgeschlagencr Zunge.
Die Grafen v. Görlitz werden von dem sehr alten, früher in Schle-sien weit verbreiteten und namentlich im Crossenschen und Glogauischenreich begtilerlcn Geschlechle derer v. Görlitz abgeleitet, über welchesSinapius nähere Auskunft giebt und aus welchem noch bis vor einigenJahrzehnten ein Glied ansehnliche Güter hei Jauer und Kanth besessenhat. Aus diesem allen schlesischen Geschlechle wendete sich, nachdem genealogischen Taschenbuch der griifl. Häuser, Georg FriedrichErnst Freiherr v. Görlitz, der Grossvater des jetzigen Chefs des gräf-lichen Hauses, nach Württemberg und pflanzte daselbst sein Geschlechtfort. Der Annahme, dass derselbe der scblesischen Familie v. Görlitzzugehört habe, steht nur das heraldische Bedenken entgegen, dassdie genannte schlesische Familie ein, mit dem Wappen der Grafen v.Görlitz durchaus nicht übereinstimmendes Wappen führt, während diesmit einer anderen, von Siebmacher den meissnischen Familien unterdem Namen: v. Görlitz zugezählten, nicht der Fall ist. Die schlesischeFamilie v. Görlitz führt nach Sinapius und v. Meding im rothen Schilde,so wie auf dem, mit silbernen und rothen Decken umgebenen Helme,zwischen zwei in die Höhe und mit der Schneide abwärts, oder voneinander gekehrten eisernen Hippen oder Weinrebenmessern mit golde-nen Griffen eine Weintraube mit einem oberwärts am links gekehrtenStiele befindlichen grünen Blatte, während das Wappen der angeblichenmeissnischen Familie in der, dem ersten Bande der ersten Ausgabe desSiebmacherschen Wappenbuchs beigegebenen „Declaration," wie folgt,beschrieben wird: Schild der Länge nach getheilt; rechts in Gold ein