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1 (1852) A - K
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GRAFEN V. GLEISBACH.

Was die oben erwähnten früheren staatsrechtlichen Verhältnisse derFamilie anlangt, so erwarben die Grafen Christian Carl II. und CarlGottfried gemeinschaftlich durch einen 1699 mit Brandenburg-Bayreuthgeschlossenen, vom Kaiser bestätigten Vertrag, gegen Erlegung von26,000 Gulden, die Landeshoheit über einen Bezirk, bestehend aus demMarkt Thurnau etc. über welchen sie die hohe und fraisliche Obrigkeitals Reichsafterlehn vom Hause Brandenburg zu Lehn nahmen. Am 17.Sept. 1726 erfolgte die Aufnahme in das fränkische Reichsgrafencolle-gium; die übrigen reichsunmittelbaren Güter der Familie waren bei demfränkischen Rittereanton Gebürg immatriculirt, an dessen Kasse auch einTheil der Steuern aus dem erwähnten Landeshoheits-Bezirk fortwährendentrichtet wurde. 1796 hob Preussen den erwähnten ohne Consensdes Kurhauses mit Rayreuth geschlossenen Recess zwar auf und über-nahm die Landeshoheit über den angeführten Bezirk, bewilligte aberdem gräflichen Hause durch Declaration vom 10. Nov. d. J. ansehnlichepersönliche und dingliche Vorrechte, auch, wie früher, eine Regierungs-canzlei und ein Consistorium, nur mit Unterordnung unter die Hoheitdes Fürstenthums Bayreuth. Doch fuhr das fränkische Grafencollegiumbis zu Ende fort, den Grafen v. Giech als CollegialMitglied anzuerkennenund zu behandeln.

Wappen: quadrirter Schild mit Mittelschild. Im schwarzen Mittelschildein goldener Querbalken. 1 und 4 in Blau auf griinem Boden ein links springen-des Pferd. 2 und 3 in Schwarz drei goldene, rechtsgekehrte, quer neben einan-der gestellte Monde. Auf der Grafenkrone erheben sich drei gekrönte Helme.Auf dem rechten Helme erscheint wachsend das Pferd des 1. und 4. Feldes zwi-schen zwei blauen Büffielshörnern. Der mittlere trägt zwei schwarze, mit einemgoldenen Querbalken belegte Biiffelshörner und auf dem linken Helme steht ein die

Grafen v. Gleisbacli

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Besitz: Birkeisen, Johnsdorf und Waldeck in Steiermark etc.