Druckschrift 
1 (1852) A - K
Entstehung
Seite
107
Einzelbild herunterladen
 

GRAFEN V. BORCKE.

107

Die Familie Borcke (Borck, Bork, Burke) ist das mächtigste unda ngesehenste' pommersche Dynastengeschleeht wendischer Nation — derName Borcke ist das wendische Wort Wolf — welches seinen Ursprungum das Jahr 800 aus dem fürstlich pommerschen Hause seihst ahleitetund sich demselben hald an Macht, Ansehen und Reichthum gleichstellte.Die Borcke, welche zu den Schloss- und Burggesessenen gezahlt wurden,gründeten, den Landesherren gleich, Städte auf ihrem Eigenthum, hattensich zehn andere adelige Häuser mit Lehnspflicht unterworfen und be-sassen noch in späterer Zeit 4 Städte und 54 Kirchdörfer als gänzlichfreie und eigene Güter; denn als die pommerschen Herzöge Bogislav I.und Casimir I. 1181 vom Kaiser Friedrich I. zu Herzögen des h. röm.Reichs ernannt worden waren und hierauf die Huldigung von ihren Land-sassen annahmen, erhielt das Borckesche GeschlechL seine alten Gerecht-same und die Befreiung vom Lehnseide, die es auch so lange behaup-tete, bis es sich endlich zur Zeit Herzogs Johann Friedrich im 16. Jahr-hundert genöthigt sah, gleich den übrigen Edelleuten, den Lehnseidabzulegen. Das Wort: von haben, wie andere altadelige Familien, dieBorcke früher dem Namen nicht vorgesetzt: der grosse Grundbesitz unddie vielen im Kriege und im Frieden aus dieser Familie hervorgegange-neu Männer haben den Ruhm der Familie und die hohe Stelle dersel-ben unter dem deutschen Adel, so wie früher, auch bis in die neuereZeit bewährt. Als Hauptlinien der Familie kommen die Regenwaldische,Slramelsche, Labesche und Wangerinsche vor, welche in verschiedeneNebenlinien nach den Häusern Woitzel, Schönenwalde, Falckenburg, Ban-sin, Grabow, Rosenfclde, Stargordl etc. zerfallen, theilweise aber aus-gestorben sind; auch hat die Familie aus Pommern sich in anderen Pro-vinzen des Königreichs Preussen, besonders in Schlesien und den Rhein-provinzen, ausgebreitet. -—- In Bezug auf die Grafen v. Borcke kommenbesonders zwei Linien: die Stargordter zur Stramelschen Hauplliniegehörige, und zwar sowohl das ältere, als das neuere Haus Stargordt,und die Linie im Cleveschen zu Hueth am Niederrhein in Betracht.Letztere besitzt das Erbkämmereramt im Herzogthum Cleve und erhieltdie Grafenwürde 17. Jan. 1790 in der Person des k. preuss. Legations-llathes Adrian Heinrich Freiherr v. Borcke. Aus der Ehe seines Soh-nes, des 1825 verstorbenen Grafen Heinrich v . Borcke, mit Amalie Freiinv. Gaza stammt das jetzige Haupt dieser Linie: HEINRICH Graf v. Borcke,Herr zu Hueth und Ollenberg, geh. 6. Aug. 1S08.

Aus dem älteren Hause Stargordt wurde 28. Juli 1740 der k.preuss. Generalfeldmarschall Adrian Bernhard v . Borcke in den preussi-schen Grafenstand erhohen, doch starben seine Nachkommen 1790 mitdem Grafen Friedrich Heinrich Christian in männlicher und 1818 inweihlicher Linie aus.

Das neue Haus Stargordt erhielt 10. Sept. 1840 die preussisclieGrafenwürde nach dem Rechte der Erstgeburt in der Person des k.preuss. Rittmeisters Ernst Theodor Albert Eugen v . Borcke, dem ein-zigen Sohne des 1828 verstorbenen Majors Philipp Carl Ludwig undder Dorothea Eleonore Charlotte v. Brockhausen. Graf Ernst Theodor