Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
400
Einzelbild herunterladen
 

400

len war erlaubt, von den Unterthanen und Hintersas-sen eine Kriegssteuer zu erheben. Im Heerbann selbstbefehligten die Reichsgrafen ihre Vasallen und Ge-wappneten als Führer mit ihren eigenen Panieren.Zur Aufrechlhaltung des allgemeinen Landfriedens unddes Rechtszustandes im ganzen Reiche mit allen Kräf-ten beizutragen, waren sie verpflichtet. Daher muss-ten die Reichsgrafen wie die Fürsten den Aufträgendes Kaisers sich unterziehen, die Execution gegenFriedensstörer mit zu übernehmen, oder gegen Reichs-feinde zu Felde zu ziehen, wie auch Streitsachenzwischen Reichsständen in Auslragegerichten mit ent-scheiden zu helfen.