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gierung ebenso wie die geistliche in ihren Grundfestenerschüttert werden müsste. Das Beispiel des SchweizerLandvolkes, welches so glücklich seine Unabhängigkeitgegen das mächtige Haus Oestreich erkämpft und be-hauptet hatte, spornte zur Nachahmung.
Zuerst empörten sich (1524) am Bodensee dieBauern gegen den Abt von Reichenau: sodann wurde(Januar 1525) die Reichsabtei Kempten von denBauern ausgeplündert und der Abt durch einen Ver-trag vieler Rechte beraubt. Mit grosser Schnelligkeitverbreitete sich nach diesem ersten glücklichen Erfolgeder Aufstand des Landvolkes gegen die geistlichenHerren durch ganz Schwaben: aber er richtete sichbald ebenso gut auch wider die weltlichen Herren,unter deren Regierung die Bauern gleichen Druckempfanden. Die Bauern, die sich unter besonderenFahnen schon zu vielen Tausenden versammelten, er-liessen ein Manifest in 12 Artikeln, worin sie aufdas entschiedenste den Vorwurf, dass sie Aufrührerseyen, zurückwiesen, und behaupteten, dass sie demheiligen Evangelium gemäss, welches unrechtmässigenAufstand verbiete, handelten. Sie verlangten aber indiesen 12 Artikeln Folgendes: 1) Das Recht, ihre Pre-diger selbst zu wählen und nach Gutbeiinden wiederabzusetzen. 2) Die Verwendung des Getreidezehntennach hinreichender Versorgung des Predigers für dieArmen und gänzliche Abschaffung des Blut- oder Vieh-zehnten. 3) Aulhebung der Leibeigenschaft. 4) Antheilan der Jagd, am Vogel-und Fischfang. 5) Zurückgabeder von geistlichen und weltlichen Herrn gekauftenGemeinde-Waldungen. 6 — 8) Regulirung der Dienste,