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in Jahresfrist dafür 400 Mark zu bezahlen versprochenhatte 76 ); so lässt sich um so weniger bezweifeln, dassdieses Vasallen-Verhältniss zu Böhmen fortgedauert,als es bald unter Rudolfs Nachfolger noch erweitertward.
Ausser diesem Lehensverhältniss zu Böhmen unddem schon oben angegebenen Lehensnexus zu demBisthum Würzburg und der Abtei Fulda war der Grafvon Wertheim auch von dem Erzbischof von Trierein Lehensmann. Doch wissen wir nicht die Lehennamhaft zu machen. Rudolf versäumte dem Erzbischofdie Lehenspflicht zu leisten, wesshalb er durch einMannengericht, welches der Kurfürst Balduin vonTrier (1342) berief, der Trierischen Lehen für ver-lustig erklärt ward 77 ).
Das aus alter Zeit stammende Lehensverhältniss derGrafen von Wertheim in Belrelf einiger Dörfer zum Bis-thum Eichstedt, gestaltete sich unter dem Grafen Ru-dolf in der Weise neu, dass dieser (6. Jan. 1355)von dem Bischof Berthold das Patronatsrecht in Eichelerhielt und dafür das Dorf Dertingen als Eichstedti-sches Lehen empfing 78 ).
In Betreff der andern Beziehungen, in denen derGraf Rudolf von Wertheim zu den benachbarten Für-sten, Grafen und Herren stand, werden folgende er-
76) W. U. B. n. LXXVI.
77) W. U. B. Ii. LXXXV.
18) Falkensteiii cod. dipl. JYordgav. p, 186. Wertheini (legeabenclilv. J. 1618. Doc. 165. fol. 284.