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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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1735 klagte v. Ocrtzen bei der Regierung über harteBehandlung und Noth. Der Hauptmann v, Halbcrstadthielt nämlich die bisher gezahlten Verpflegungsgclder zurückund trug darauf an, daß, nachdem v, Oertzen durch daspublicirte Urtheil zum Tode und zur Tragung der Kostenvcrurthcilt sei, zu verfügen, daß von Schossin nichts weiterbezahlt werde. Die Regierung ging aber darauf nicht ein,sondern legte in: Sommer und Herbst 1735 nach hartnäckigerWeigerung Exccutivn zu 14 Mann und 3 Pferden inSchossin bei dem Pächter v. Thun, der endlich nachgebenmußte, da die Soldaten ihm das Korn ausdroschen.

Sogleich nach der Eröffnung des Urtheils betrat derVertheidiger den Weg der Gnade und bat am 22. Febr.1735>) unter Ucberrcichung einer zugestandenen neuen großenVcrtheidigungsschrift um die Einholung eines neuen Urtheilsvon Halle, Jena oder Grcifswald, indem v. Oertzcn undseine Vertheidiger die Schuld auf die v. Plesscn schoben.Diese Bitte ward zwar nicht gewährt, aber die Verhandlungdoch noch 3 Jahre lang hingeschleppt.

Endlich bestätigte der Herzog dennoch das Urtheil,Welches, nachdem v. Oertzen ganze 8 Jahre eingekerkertgewesen war, am 25. August 1738 durch die Justiz-Canzleiveröffentlicht wurde. Am gleichen Tage wurde auchdas endgültige Urtheil in der v. Nolcke'schcn Sache gefällt.Es lautete ebenfalls auf den Tod durch's Schwert.

v. Oertzen war zur Eröffnung der beiden Urtheilezum allgemeinen Specktakel" unter Bedeckung einerMilitär-Wache mit aufgepflanztem Bajonnet in einer Kutschevor das Gericht geführt worden; der Act ging dann beieröffneten und mit Posten besetzten Thüren, in Gegenwartvon mehr als hundert Menschen vor sich. Die Voll-streckung des Urtheils ward auf den 13. Octobcr angesetzt.Am 23. Aug. hatte der Herzog Karl Leopold zu Wismar

') Um eben diese Zeit wurde Herzog Karl Leopold aus SchwerinVertrieben, er ging bekanntlich nach Wismar. Später kann also auchdasjenige sich nicht ereignet haben, worauf sich eine, übrigens ganzverloren dastehende Angabc v. Ocrtzcn's aus dem I. 1738 bezieht:der Herzog habe ihn im Gefängnisse besucht und dann versprochen,die Untersuchung zuäbolircn."