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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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Haus Noggow. 223

einem Schlage erfolgte. Es wird daher nie geradezu zubehaupten sein, daß Oertzen der Mörder war, Clausv. Oertzcn schrieb aus seinem Gefängniß eigenhändig sehrviele und sehr lange Briefe in Folio, selbst Geburtstags-gedichte an den Herzog, jedoch ohne allen Erfolg; vielmehrward er mit aller Strenge gehalten, Unterhalten mußteer sich selbst. Nachdem der Hauptmaun v. Halberstadt vonSchossin Besitz ergriffen hatte, verpflichtete derselbe sich,ihm aus dem Gute aus dem Titel des Mitbesitzes monatlich20 Thaler zu seiner Unterhaltung zu liefern, womit er alsGefangener Wirthschaften sollte, v. Oertzen klagte im I.1735, nachdem erüber die scchstehalb Jahre gesessen," daßerbis auf den Tod ausgemergelt" sei; Halberstadterwiederte dagegen, daß Oertzen täglichtractircn" und vieltrinken wolle, so daß er öfter mit einer Tonne Bier nichtacht Tage auskomme und dazu noch Branntwein, Taback,auch Wohl Wein verlange.

Endlich ward nach vielem Schriftwechsel am 13. Jan,1735 von denzur Regierung verordneten Geheimen- undRäthen" das von der Juristen-Facultät zu Gießen einge-holte Urtheil eröffnet, dessen Entscheidungsgründe vonGießen d, 22. Decbr. 1734 datirt sind. Es lautete dahin,daß der Hauptmann Claus v. Oertzen wegen des an demObrist-Lieutcnant v, Rathlow begangenen muthwilligenMordeszur wohlverdienten Strafe und Anderen zumabscheulichen Exempel" mit dem Schwerte vom Leben zumTode zu bringen, den Brüdern v. Messen aber zu ihrerVertheidigung ein neuer Termin anzusetzen sei. Im End-crkenntnisse 1738 sind sie jeder zu 1000 Thaler Geldstrafevcrurtheilt worden. Nach der Eröffnung dieses Urtheilsward v. Oertzen in die sogenannteBleikammer" amSchlosse, einem ehemaligen stumpfen Thurme an der Stelledes jetzigen Hauptthurmes, strenger gefangen gesetzt und am20, Febr. 1735 von dem Herzoge der Befehl gegeben, daßohne Befinden der Justizräthe Niemand zu ihm zugelassenwerden sollte. Da das Fenster in den Garten ging, sowurden die Wachen angewiesen, keinen Menschen dnrch denGarten zu lassen, und als dies nicht immer gehalten ward,Pallisaden vor das Fenster setzen zu lassen. Am 19, Febr.