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daher drängte sie in den Sohn, sich die Volljährigkeits-erklärung zu verschaffen. Am 1. März 1792 kam der„Kammcrherr v. Ocrtzen in Schwerin" um dieselbe bei derLandesregierung ein. Die Negierung forderte die Justiz-Canzlei zum Berichte auf; diese erklärte aber, daß sie nichtim Stande sei, ein gegründetes Urtheil zu fällen, daß siejedoch der Mutter, in Folge einer beiläufigen Aeußerungüber die von dein Sohne zum besonderen Mißfallengemachten Schulden, gerathen hätte, „nach mütterlichen und„vormundschaftlichen Pflichten thunlichst dafür zu sorgen,„daß dergleichen den gänzlichen Ruin des Curandcn beför-dernden Ungebühr vorgebeugt werde." Die Justiz-Canzleischlug vor, der Mutter aufzugeben, über das Gesuch desSohnes gewissenhast und unumwunden zu berichten. DieMutter berichtete denn auch am 17. März 1792, daß ihr,namentlich bei herannahendem Alter, die Vormundschafts-führung sehr beschwerlich, zumal ihr Sohn in Schuldenstecke; jetzt solle sie ihre Einwilligung zu einer Anleihe von2900 Rthlr. zu einer Reise nach Italien zur angeblichen„Wiedererlangung seiner Gesundheit" geben, nachdem sieerst im Antonii-Termine 1791 einen „sehr ansehnlichen„Posten zur Bezahlung seiner Schulden habe verwenden"und in Altenhagcn gebauet werden müsse. Die Regierungwollte auch nicht entscheiden und brachte die Sache an diePerson des Herzogs, bei welchem v. Oertzen schon um.Urlaubeingekommen war; dieser erklärte aber „daß die Reise ihm„nicht allein in Hinsicht seines Geldbeutels, sondern auch„in Wiederherstellung seiner Gesundheit mehr zum Schaden„als Vortheil gereichen würde, und halte sich deshalb nicht„für befugt, ihm die Volljährigkeitserklärung zu ertheilen."Auch die Regierung war derselben Ansicht, da durch dieseReise, in welcher er seine Beruhigung zu finden schien, derVerlust doch nur die Summe von 2000 Rthlr. treffenkönne, anstatt durch die Majorcnnitäts-Erklärung sein ganzesVermögen dieser Gefahr ausgesetzt werden würde. Am 12.Januar 1793 bat die Mutter, welcher die Lage der Sachezur Fassung eines Entschlusses mitgetheilt war, in kurzenWorten, den Sohn für majorenn zu erklären, und auchder Sohn trug am 23. Januar dieselbe Bitte vor. Darauf