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4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
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150 Mcklenburgischc Linie.

ward er am 25. Januar 1793 für volljährig erklärt.Nicht wenig trug zur endlichen Entscheidung bei, daß seinNeffe Detlof Joachim, der allerdings nur um 2 Jahrejünger war, bereits am letzten Tage des Jahres 179Vmündig erklärt worden war.

Ob aus der italiänischen Reise etwas geworden ist,ist nicht bekannt. Sehr bald gestalteten sich aber dieVerhältnisse sehr schlimm, da der häusliche Unfriede über-Hand nahm.

Am 5./6. März 1793 erhielt der „Stabs-Rittmeistcr„bei der Leibgarde zu Pferde Friedrich v. Oertzen auf sein„Ansuchen seine Entlassung als Rittmeister", auswelchen Gründen, ist nicht angegeben; vielleicht mag dieUebernahme seines Gutes, vielleicht aber auch seine Häus-lichkeit die Veranlassung gewesen sein. v. Oertzen führtenämlich eine sehr unglückliche Ehe. Es hatte sich schonlange „Kaltsinn und Mißvergnügen" zwischen beiden Ehe-gatten eingestellt, welche sich endlich zu einer „unüberwind-lichen Abneigung" steigerte. Alle Bemühungen derVerwandten und Freunde und die letzten Versuche zurAussöhnung waren vergeblich, so daß beide Ehegatten „in„der Blüthe ihres Alters" keinen anderen Weg zum Genußdes Lebens finden konnten, als in der Trennung des Ehe-bandes. Sie unterzeichneten daher: der KammerherrJoachim Detlof Friedrich v. Oertzen auf Altenhagen zuSchwerin am 8. und seine Gemahlin zu Burg-Sittcnsen,wohin sie ohne Zweifel sich zu ihrem Vater zurückgezogenhatte, am 31. August 1794 einen freiwilligen Vertrag,durch welchen sie sich verhießen, eine Ehescheidung herbei-zuführen- In diesem Vertrage verpflichtete sich der Mann,der Frau ihre Aussteuer zu 1318 Rthlr. in Gold berechnetherauszugeben und den Ehepacten gemäß, ihr jährlich eineAlimentation von 500 Rthlr. N ^/s zu zahlen, so langesie leben und unverheiratet bleiben würde; für den Fall,daß der Mann seine Güter Altenhagen oder Garvesmühlcnverkaufen würde, verpflichtete er sich zur Sicherung derFrau, von den Kaufgeldern eine Summe von 12 000 Rthlr.bei der Renterei oder einer andern öffentlichen Casse inMeklcnburg zu belegen. Mit diesem Gesuche wandten sich