Druckschrift 
4 (1886) Der mecklenburgischen Häuser und der älteren Zweige des Hauses Alt-Helpte neueste Geschichte, von etwa 1700 bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
33
Einzelbild herunterladen
 

Haus Rvggow. 33

hindern, demnächst die schwierigste der landständischcnFunctionen, welche die Zeit erforderte, auf sich zu nehmen.

Der Kaiser hatte bei der neuen Ordnung der Dingebestimmt, daß dem Herzog - Commissarius zur Mit-besorgung des Landes-Cameral- undCassen-Wesensoder zur Mitbcsorgung der Administration der Kammer-gefälle und der Landeseinkünfte (d. i. zugleich: derKaiser-lichen Commissions-Casse") zwei Landräthe zur Seitestehen sollten. Hierzu wurden die Landräthe v. Oertzenauf Roggow und v. Pederstorf auf Brokhusen gewählt undbestätigt. Beide erhielten am 2. Mai 1735 ihre Jnstructionund wurden im December 1735 eingeführt. Schon am17. October 1735 forderte der Herzog Commissarius denLandrath v. Oertzcn auf:da er von KaiserlicherMajestät ernannt sei, die Administration der Kammer-gesälle mit zu besorgen, er diesem die baldigste Folge zuleisten habe." Das Amt war nicht nur sehr umfangreichund beschwerlich, sondern auch mit vielen VerdrießlichkeitenundBedenklichkeiten" verbunden. Der Landrath v. Oertzenwar nicht allein sehr geschickt und einsichtsvoll, sondernauch sehr kräftig und entschieden, selbst gegen den Herzog-Commissarius, indem er geltend machte, daß er für dieAdministration der Kammergefälle dasCondirectorium"oder dieMitbesorgung" unter der Direction des Herzogs-Commissarius habe, also kein Verwaltungsdiener sei. Sehrbeschwerlich war das Amt auch, da 1740 befohlen ward,daß wenigstens Einer der beidenCassen-Landräthe" immerin Schwerin sein solle (als mitadministrirender Land-rath im Cammer-Colleginm"). Diese hohe und wichtigeStelle hat Helmuth Friedrich zwölf Jahre lang, bis zumTode des Herzogs Karl Leopold (28. November 1747) mitdem größten Ruhme und zu allseitiger Zufriedenheit be-kleidet, so daßnicht allein die Allerhöchste Kahserliche unddes Reichsvicarii Königliche Majestäten in eigenhändigunterschriebenen Rescripten und Resolutionen Dero HöchsteZufriedenheit mit seinem Betragen allergnädigst zu erkennengegeben, sondern auch Seine Herzogliche Durchlaucht inDero ihm ertheilten, gnädigsten Erlassungsrescript überseine bei der Mitadministrirung der Kayserlichcn Com-

Ur!. Gesch. d. Geschl. v. vsrtzsn IV. 3